Verantwortung des Arbeitgebers

Begriff

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern an eine Reihe von Pflichten gebunden, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Persönlichkeit, der Gesundheit und die Bekämpfung von sexueller Belästigung und Mobbing. Wenn er diese Pflichten nicht erfüllt, kann er dafür haftbar gemacht werden.

Gesundheit und Sicherheit

Der Arbeitgeber ist der Garant für die Gesundheit und Sicherheit seiner Angestellten am Arbeitsplatz. Er ist verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen zu ergreifen.

Unter bestimmten Umständen muss der Arbeitgeber eine Richtlinie oder eine Betriebsordnung über die Sicherheitsvorschriften verfassen, die im Unternehmen einzuhalten sind. Er muss dafür sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden.

Er ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer zu schützen, manchmal auch vor sich selbst. Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter arbeitsfähig sind. Wenn dies nicht der Fall ist, z. B. weil der Arbeitnehmer krank ist, unter Alkoholeinfluss steht oder aufgrund einer religiös bedingten Fastenzeit nicht arbeiten kann, muss der Arbeitgeber reagieren. Andernfalls riskiert er, bei einem Unfall haftbar gemacht zu werden.

Urlaub

Der Urlaub dient dazu, dass sich der Arbeitnehmer erholen kann. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass sein Mitarbeiter seinen Urlaub im laufenden Jahr nimmt und dass er nicht über die Jahre hinweg nicht genommene Urlaubstage kumuliert. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht nimmt, muss der Arbeitgeber reagieren und Maßnahmen ergreifen. Es geht um die Gesundheit des Mitarbeiters.

Mitarbeiterabend

Trotz der oft lockeren Atmosphäre ist der Mitarbeiterabend eine geschäftliche Veranstaltung. Der Arbeitgeber kann sich nicht von seiner Pflicht befreien, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Er muss z. B. dafür sorgen, dass keine Unfälle aufgrund von Alkoholkonsum passieren und dass sich die Mitarbeiter nicht zu anstößigem Verhalten hinreißen lassen, z. B. einer Kollegin an den Hintern fassen oder nackt auf dem Tisch tanzen.

Mobbing, sexuelle Belästigung und Arbeitskonflikte

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle geeigneten und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Mobbing, sexuelle Belästigung, Cybermobbing und Arbeitskonflikte zu verhindern und zu beenden.

Er muss insbesondere eine Richtlinie gegen Mobbing erlassen, ein Verfahren vorsehen und Sanktionen gegen denjenigen ergreifen, der die Belästigung ausübt. Außerdem hat er eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten im Falle von Arbeitskonflikten. Wenn er diese Maßnahmen nicht ergreift, riskiert er, insbesondere im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder Entlassung, haftbar gemacht zu werden. 

Bei besonders schweren Konflikten oder Mobbinghandlungen kann die Verletzung der Persönlichkeit des Mitarbeiters so stark sein, dass eine Entschädigung für moralische Schäden gerechtfertigt ist.

Burnout

Burnout ist ein schwerer Zustand der Überforderung, der viele Ursachen innerhalb des Unternehmens haben kann. Er kann insbesondere durch zu viele Überstunden, eine Konfliktsituation am Arbeitsplatz oder die Nichteinhaltung der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten, insbesondere im Rahmen von Homeoffice, verursacht werden. Der Arbeitgeber darf die Situation nicht so lange eskalieren lassen, bis der Arbeitnehmer in einen Burnout verfällt.

Material

Laptop, Smartphone oder Firmenwagen: Manchmal leiht das Unternehmen seinem Angestellten teure Geräte. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung muss der Arbeitgeber die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des betreffenden Gegenstandes tragen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat die Situation selbst verschuldet.

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Gleichbehandlung seiner Angestellten am Arbeitsplatz respektieren. Situationen, in denen es zu Diskriminierung am Arbeitsplatz kommt, sind jedoch relativ häufig und vielfältig. Der Arbeitgeber läuft Gefahr, seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlen zu müssen, insbesondere bei Diskriminierung bei der Einstellung, Lohndiskriminierung oder missbräuchlicher Kündigung.

Arbeitszeugnis

Zwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollenspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer ist die Abfassung des Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber manchmal ein Puzzle. Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Arbeitnehmer haftbar gemacht werden, wenn das Zeugnis unnötig abwertend ist, oder gegenüber dem neuen Arbeitgeber, wenn es fälschlicherweise lobend ausfällt.

Referenzen

Während des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber viele persönliche Informationen über seinen Mitarbeiter sammeln, z. B. über Arbeitsunfähigkeit, Abwesenheiten oder Familienverhältnisse.

Auf Anfrage eines potenziellen Arbeitgebers ist der Arbeitgeber verpflichtet, Referenzen über seinen ehemaligen Mitarbeiter zu geben. Er darf jedoch keine persönlichen Daten weitergeben, die über das notwendige Maß hinausgehen, da er sonst haftbar gemacht werden könnte.

Vorstellungsgespräch

Das Vorstellungsgespräch soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, den Bewerber kennen zu lernen und alle nützlichen Fragen zu stellen. Er darf jedoch keine Fragen stellen, die die Privatsphäre des Bewerbers verletzen und die nichts mit dem geplanten Arbeitsplatz zu tun haben.

Überwachung

Ob zur Bekämpfung von Diebstählen am Arbeitsplatz oder gegen den Missbrauch des Internets während der Arbeitszeit, der Arbeitgeber ist oft versucht, eine Überwachung seiner Angestellten einzurichten. Ein solches Überwachungssystem kann jedoch die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen, die sich unter Druck gesetzt oder ausspioniert fühlen können. Wenn der Arbeitgeber sich nicht an ein bestimmtes Verfahren und bestimmte Bedingungen hält, kann er haftbar gemacht werden. Insbesondere muss er ein Überwachungsreglement einführen, das nach den Anforderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erstellt wurde.

Unternehmensübertragung/Fusion

Ein Arbeitgeber beschließt, sein Unternehmen an einen Käufer zu übertragen. Die Mitarbeiter sind besorgt, da ihr Arbeitgeber ihnen noch nicht ihren Lohn oder die geleisteten Überstunden bezahlt hat. Sie befürchten auch, dass der Arbeitgeber, der das Unternehmen erwirbt, nicht über die Mittel verfügt, um ihre Gehälter zu zahlen, oder plötzlich beschließt, ihre Gehälter zu senken.

Eine solche Situation ist heikel. Welches Unternehmen haftet für die Forderungen der Mitarbeiter? Können die Mitarbeiter ihren früheren Arbeitgeber in Anspruch nehmen, wenn das neue Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon