5 Okt., 2023 von Marianne Favre Moreillon

Demokratisierung des Homeoffice und ihre Risiken

5 Okt., 2023 von Marianne Favre Moreillon

Seit der COVID-19-Pandemie ist das Homeoffice beliebt und scheint sich dauerhaft in den Unternehmen zu etablieren. Diese Arbeitsform ist jedoch nicht ohne Risiken.

In der Schweiz ist das Homeoffice nicht im Arbeitsrecht geregelt. Folglich hat der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin kein Recht auf Homeoffice, und der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss die Modalitäten des Homeoffice unter Beachtung der zwingenden Rechtsnormen vorsehen.

Die Anzahl der Telearbeitstage für Grenzgänger darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, da sie ansonsten den Sozialversicherungsbeiträgen ihres Wohnsitzstaates unterliegen.

Tatsächlich gelten die Pflichten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin am Arbeitsplatz auch bei Homeoffice, wie z. B. die Einhaltung der Arbeitszeit und die Bereitstellung von Material. Die Telearbeit kann auch andere besondere Probleme aufwerfen, insbesondere wenn das Unternehmen Grenzgänger beschäftigt.

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin seinerseits unterliegt ebenfalls denselben Pflichten wie bei der Arbeit im Büro. Diese Pflichten können bei Homeoffice sogar noch verschärft werden, da ein höheres Risiko von Verstößen, wie z. B. gegen die Vertraulichkeit, besteht.

Dieser Artikel geht auf die folgenden Themen ein:

  • Homeoffice
  • Freiheit, Telearbeit im Unternehmen einzuführen
  • Anwesenheit im Büro
  • Homeoffice von Grenzgängern
  • Einhaltung der Vorschriften über Arbeitszeiten und Pausen
  • Bereitstellung der Ausrüstung für die Telearbeit
  • Erstattung von Kosten
  • Sorgfalts-, Treue- und Geheimhaltungspflicht
  • Vereinbarung über die Telearbeit

Top Articles

22 Apr., 2024 vonMarianne Favre Moreillon