Stillen

Stillen am Arbeitsplatz

Stillen ist gut für die Gesundheit des Babys. Es wurden gesetzliche Bestimmungen erlassen, die es jungen Müttern ermöglichen, Stillen und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren.

Die Arbeitnehmerin hat das Recht, nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs für eine begrenzte Zeit Stillurlaub zu nehmen. Manchmal befürchtet der Arbeitgeber, dass er der Arbeitnehmerin während des Stillurlaubs das Gehalt zahlen muss. Wie sieht es in Wirklichkeit aus?

Im ersten Lebensjahr des Babys, nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs, hat die Arbeitnehmerin das Recht auf Stillpausen oder das Abpumpen von Milch. Die Dauer und die Bezahlung dieser Pausen hängen von der Länge des Arbeitstages der Mitarbeiterin ab.

Arbeitszeit

Das Stillen ist eine Zeit, in der die Mitarbeiterin besonders auf ausreichende Erholung angewiesen ist. Der Arbeitgeber kann von einer stillenden Mitarbeiterin nicht verlangen, Überstunden zu leisten. Die Dauer ihres Arbeitstages unterliegt strengen Begrenzungen.

Gefährliche Tätigkeiten

Bestimmte Tätigkeiten oder die Exposition stillender Mitarbeiterinnen gegenüber bestimmten Stoffen können ihre Gesundheit oder die ihres Kindes gefährden. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, welche Aufgaben eine Gefahr darstellen können und ihnen untersagt sind.

Betroffen sind alle Tätigkeiten, bei denen die stillende Frau chemischen oder schädlichen Substanzen ausgesetzt ist. Auch die Exposition gegenüber Zigarettenrauch ist problematisch, z. B. wenn eine Kellnerin auf einer Terrasse Gäste bedient oder eine Empfangsdame in einem Raucherraum eines Hotels tätig ist.

Der Arbeitgeber muss einer Arbeitnehmerin in einer solchen Situation einen gleichwertigen und ungefährlichen Arbeitsplatz anbieten. Andernfalls ist er verpflichtet, einen Teil des Lohns der Mitarbeiterin zu zahlen. Die Mitarbeiterin wird für die Dauer des Schutzes von ihrer Arbeitspflicht befreit.

Entlassung

Häufigere Pausen, Stillurlaub, Unfähigkeit der Mitarbeiterin ihre normalen Aufgaben zu erfüllen, weniger Flexibilität bei Überstunden, Risiko von Urlaub für die Betreuung eines kranken Kindes: All dies sind Gründe, die den Arbeitgeber manchmal dazu veranlassen, eine junge Mutter oder eine Frau, die plant, Kinder zu bekommen, zu entlassen. Eine solche Kündigung ist diskriminierend und birgt ein hohes Risiko, als missbräuchlich eingestuft zu werden. Der Arbeitgeber riskiert, dass er seiner Arbeitnehmerin eine Entschädigung zahlen muss. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon