3 Mai, 2023 von Marianne Favre Moreillon

Kündigung nach Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub, Vorsicht vor missbräuchlicher Kündigung!

3 Mai, 2023 von Marianne Favre Moreillon
Die Kündigung einer Mitarbeiterin nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub ist heikel und kann schnell als missbräuchlich betrachtet werden. Worauf muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin achten?

Die Befürchtungen des Arbeitgebers nach einer Niederkunft sind real: häufigere Abwesenheiten, weniger Flexibilität bei der Arbeitszeit, Verweigerung von Überstunden, Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs durch einen Stillurlaub oder Antrag auf Reduktion des Beschäftigungsgrades.

In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  • Diskriminierungsverbot (Art. 3 GlG)
  • Schutz vor Kündigungen zur Unzeit
  • missbräuchliche Kündigung
  • Kündigung aufgrund einer Schwangerschaft oder der familiären Situation
  • objektive Gründe für eine Kündigung
  • Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit
  • Sanktionen bei einer missbräuchlichen Kündigung

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon