Mutterschaftsurlaub

Mutterschaftsurlaub

Erwerbstätige Frauen haben bei der Geburt ihres Kindes grundsätzlich Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Frauen, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht erwerbstätig sind, Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben.

Wenn eine junge Mutter die Bedingungen für den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht erfüllt, hat sie während einer bestimmten Zeit Anspruch auf ihren Lohn, der von ihrem Arbeitgeber bezahlt wird.

Entbindung

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Entbindung. Wenn das Kind tot geboren wird, hat die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, wenn die Schwangerschaft mindestens eine bestimmte Zeit gedauert hat.

Höhe

Die Mutterschaftsentschädigung wird in Form von Taggeldern ausgezahlt. Sie wird auf der Grundlage des Einkommens berechnet, das die Mutter vor der Entbindung erzielt hat. Auf diese Entschädigung werden bestimmte Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

Allerdings ist dieser Betrag gedeckelt. Für Frauen in Führungspositionen besteht die Gefahr, dass sie benachteiligt werden. Unter bestimmten Bedingungen muss der Arbeitgeber die Mutterschaftsbeihilfe seiner Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs ergänzen.

Dauer

Der Mutterschaftsurlaub soll es der Arbeitnehmerin ermöglichen, sich in den ersten Lebenswochen ihrem Baby zu widmen und sich von der Schwangerschaft und der Entbindung zu erholen. Das Mutterschaftsgeld wird 14 Wochen lang gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen kann die Arbeitnehmerin beschließen, ihre Arbeit vor diesem Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Eine solche Entscheidung bleibt nicht ohne Folgen für den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Ersatz

Der Arbeitgeber muss manchmal aus organisatorischen Gründen eine Arbeitnehmerin ersetzen, die in den Mutterschaftsurlaub gegangen ist. Allerdings ist die Abwesenheit der Arbeitnehmerin nicht immer vorhersehbar, insbesondere wenn sie arbeitsunfähig ist oder ihren Mutterschaftsurlaub mit einem Stillurlaub fortsetzen möchte. Der Arbeitgeber muss weise zwischen einem befristeten Vertrag und einem Vertrag mit einer Mindestdauer wählen.

Entlassung

Fehlzeiten für die Betreuung eines kranken Kindes, weniger Flexibilität bei der Arbeitszeit, Antrag auf Herabsetzung des Beschäftigungsgrades... Die Rückkehr einer jungen Mutter ins Berufsleben kann bei ihrem Arbeitgeber gewisse Befürchtungen auslösen.

Eine Kündigung aufgrund einer Schwangerschaft, der Entbindung oder der familiären Situation der Arbeitnehmerin ist rechtswidrig und unzulässig. Die Arbeitnehmerin kann unter bestimmten Bedingungen von ihrem Arbeitgeber eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung verlangen. Sie muss jedoch schnell handeln.

Wenn der Arbeitgeber charnièregen einen objektiven Grund für die Entlassung der Arbeitnehmerin hat, kann er den Arbeitsvertrag kündigen, ohne Gefahr zu laufen, dass die Kündigung als missbräuchlich eingestuft wird.

Die Entlassung einer Mitarbeiterin nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub ist immer besonders heikel. Der Arbeitgeber muss beweisen können, dass er seine Mitarbeiterin aus objektiven und nicht diskriminierenden Gründen entlassen hat. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon