Mutterschaft

Begriff

Mutterschaft, Schwangerschaft und Stillzeit sind besondere Zeiten im Leben einer Mitarbeiterin. Sie haben einen großen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis, vom Vorstellungsgespräch bis zur Entlassung. Einige Regeln sind zu beachten, damit sich Mutterschaft und Arbeit gut vertragen.

Vorstellungsgespräch

Beim Vorstellungsgespräch reiht sich eine Frage an die andere. "Sind Sie schwanger oder planen Sie, in Kürze schwanger zu werden?" "Haben Sie unterhaltsberechtigte Kinder?"

Fragen dieser Kunst sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie stehen in direktem mit der angestrebten Stelle. Der Arbeitgeber darf eine Arbeitnehmerin, die auf eine solche Frage gelogen hat, grundsätzlich nicht beseitigen, wenn diese Frage unzulässig ist.

Diskriminierung bei der Einstellung

Weniger Flexibilität, Betreuung kranker Kinder, Arbeitsunfähigkeit während einer Schwangerschaft: Die Befürchtungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Mutterschaft einer Arbeitnehmerin sind real. Reichen diese Gründe aus, um die Weigerung des Arbeitgebers zu rechtfertigen, eine junge Frau einzustellen, oder handelt es sich um eine Diskriminierung bei der Einstellung?

Arbeitszeit

Schwangerschaft und Stillzeit sind Zeiten, in denen sterben Arbeitnehmerin schneller ermüdet. Die Dauer ihrer Arbeit ist begrenzt. Die Mitarbeiterin hat in Fällen bestimmt das Recht auf mehr Pausen, die bezahlt werden müssen.

Abend- und Nachtarbeit ist ihr in bestimmten Phasen der Schwangerschaft untersagt.

Mutterschaftsurlaub

Die meisten Mitarbeiter haben das Recht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von Einer bestimmten Dauer, der von der Lohnausfallversicherung bezahlt WIRD. Die Höhe der ausbezahlten Entschädigung ist jedoch begrenzt. Muss der Arbeitgeber das Gehalt von leitenden Angestellten, die bestraft werden, weil sie ein höheres Gehalt beziehen, aufstocken?

Gesundheit

Wenn eine Arbeitnehmerin schwanger ist oder stillt, kann ihre Gesundheit und die ihres Kindes durch bestimmte Tätigkeiten gefährdet werden. Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerin nicht mit gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten erledigen oder sie Stoffe aussetzen, die für ihre Gesundheit oder die ihres Babys schädlich sind.

Er kann ihr andere Aufgaben zuweisen. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, muss er ihr für eine bestimmte Zeit einen Teil ihres Lohns zahlen.

Urlaubskürzung

Wenn eine Arbeitnehmerin längere Zeit abwesend ist, kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen ihren Urlaubsanspruch kürzen. Was ist, wenn die Arbeitnehmerin wegen einer Schwangerschaft arbeitsunfähig war oder wegen eines Mutterschaftsurlaubs abwesend war?

Überstunden

Manchmal ist es für die Arbeitnehmerin nicht einfach, zwischen familiären und beruflichen Verpflichtungen zu jonglieren. Die Möglichkeit des Arbeitgebers, sie zur Leistung von Überstunden aufzufordern, ist begrenzt.

Lohngleichheit

Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist in der Bundesverfassung verankert und wird im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) konkretisiert. Das GlG sieht unter anderem vor, dass es verboten ist, eine Mitarbeiterin beim Lohn unter anderem wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft zu diskriminieren.

Ein Lohnunterschied muss grundsätzlich auf einem sachlichen Grund beruhen. Ist ein niedrigerer Lohn gerechtfertigt, weil die Mitarbeiterin wegen der Betreuung ihrer kranken Kinder abwesend ist?

Missbräuchliche Kündigung

Es kommt vor, dass der Arbeitgeber aus Verärgerung darüber, dass seine Mitarbeiterin schwanger geworden ist oder ihre Rechte insbesondere in Bezug auf das Stillen geltend macht, die Arbeitnehmerin entlässt. Dies ist eine missbräuchliche Kündigung, die mit einer Entschädigung geahndet WIRD, die Sich auf mehrere Monatslöhne laufen kann.

Wenn die Kündigung als Vergeltungsmaßnahme ausgesprochen wird, weil die Mitarbeiterin ihre Rechte geltend gemacht hat, kann die Kündigung als nichtig betroffen werden. Die Mitarbeiterin kann verlangen, wieder an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt zu werden.

Einige Situationen sind nuanciert. Dies gilt insbesondere für die Entlassung einer jungen Frau nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub, weil sie sich aufgrund ihrer Abwesenheit und ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht über das neue System im Unternehmen informieren konnte. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon