Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse

Begriff

Es kommt häufig vor, dass Mitarbeiter, insbesondere Führungskräfte und Personen mit einer hohen Leitungsfunktion, Kenntnis von den Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnissen des Unternehmens haben. Zu den Fabrikationsgeheimnissen gehören insbesondere Produktionsverfahren, die nur einer begrenzten Anzahl von Personen bekannt sind, z. B. chemische Formeln, spezielle Erfindungen oder Computerprogramme. Geschäftsgeheimnisse dagegen betreffen unter anderem die Geschäftsstrategien, die Organisation oder auch die Lieferanten des Unternehmens.

Ein Arbeitnehmer, der Kenntnis von solchen Geheimnissen hat, ist verpflichtet, über diese Daten absolute Vertraulichkeit zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und während eines eventuellen Sabbaticals fort.

Soziale Netzwerke

im digitalen Zeitalter haben sich soziale Netzwerke demokratisiert und nehmen immer mehr Raum in der Gesellschaft ein. In der relativen Intimität der sozialen Netzwerke erlauben sich Mitarbeiter manchmal, sinnvolle Informationen über das Unternehmen preiszugeben.

Ein leitender Angestellter kann beispielsweise in seinem beruflichen Profil den Umsatz des Unternehmens, die Gewinnspannen bei Produkten oder die Entwicklung eines neuen Prototyps erwähnen. Angesichts einer solchen Offenlegung muss der Arbeitgeber schnell reagieren.

Überwachung

Die Offenlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen kann für den Arbeitgeber schwere Finanzfolgen haben, insbesondere wenn diese Informationen in die Hände besonders der Konkurrenz gelangen. Der Arbeitgeber versucht, seine Arbeitnehmer zu überwachen, insbesondere die Nutzung von sozialen Netzwerken oder E-Mails.

Eine solche Überwachung kann die Privatsphäre des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Der Arbeitgeber muss unbedingt strenge Bedingungen und ein strenges Verfahren einhalten. Er muss vorab ein Überwachungsreglement verfassen, das sich in allen Punkten an das vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erlassene Verfahren hält.

Fotos oder Videos am Arbeitsplatz

Manchmal kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer ohne Wissen des Arbeitgebers Fotos oder Videos im Unternehmen aufnimmt. Wenn es sich dabei um Fotos von Prototypen oder auch von Fertigungsplänen handelt, ist die Situation besonders schwerwiegend. Ein solches Verhalten kann eine Straftat darstellen und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.

Wettbewerbsverbot

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber ein überwiegendes Interesse daran, dass der Arbeitnehmer seine Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse nicht an ein Konkurrenzunternehmen weitergibt. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, vertrauliche Unternehmensdaten geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wenn diese Geheimhaltungspflicht nicht ausreicht und bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann der Arbeitgeber die Einführung einer Wettbewerbsverbotsklausel in Anspruch nehmen. Dies kann der Fall sein, wenn es sich um einen leitenden Angestellten handelt und seine umfassende Kenntnis von vertraulichen Unternehmensdaten im Falle einer Konkurrenztätigkeit einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen könnte.

Diese Konkurrenzverbotsklausel unterliegt strengen Bedingungen für ihre Gültigkeit. Die Kenntnis von Herstellungs- und Geschäftsgeheimnissen ist eine davon.

Liebe am Arbeitsplatz

Zwei Kollegen, verlieben sich ineinander und werden ein Paar. Beide haben Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens. Einer der beiden verlässt das Unternehmen und wechselt zur Konkurrenz. Kann der Arbeitgeber ein erhöhtes Risiko für den Arbeitnehmer, seine Geheimhaltungspflicht in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu Konflikten, als Grund für seine Entlassung anführen? Oder handelt es sich um eine missbräuchliche Kündigung, die aus einem Grund ausgesprochen wurde, der in der Persönlichkeit des Arbeitnehmers begründet IST, nämlich seinen Liebesbeziehungen?

Gehalt

Um Eifersucht und andere Spannungen innerhalb des Unternehmens zu vermeiden, sieht der Arbeitgeber manchmal vor, dass die Angestellten verpflichtet sind, ihr Gehalt absolut geheim zu halten. Ist dies rechtmäßig? Handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse, sterben die Mitarbeiter nicht preisgeben dürfen? 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon