9 Sept., 2022 von Marianne Favre Moreillon

Die Gründlichkeit des Arbeitszeugnisses

9 Sept., 2022 von Marianne Favre Moreillon

Das Arbeitszeugnis ist für die Suche nach einer neuen Stelle in der Schweiz unerlässlich. Seine Abfassung erfordert das Jonglieren mit den unumgänglichen, aber widersprüchlichen Grundsätzen des Wohlwollens und der Wahrhaftigkeit.

Das Arbeitszeugnis soll die wirtschaftliche Zukunft des Arbeitnehmers insofern fördern, als es ein wahrheitsgetreues Bild des Arbeitnehmers bei einem künftigen Arbeitgeber widerspiegeln soll.

Die Erstellung des Arbeitszeugnisses muss sich auf die Qualität der Arbeit und das Verhalten des Arbeitnehmers beziehen. Der Arbeitgeber muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß verfassen. In der Praxis können die Grundsätze des Wohlwollens und der Wahrhaftigkeit widersprüchlich sein. Ihre Vereinbarkeit ist heikel. Unter welchen Umständen können die Formulierungen „volle Zufriedenheit“ und „volle und vollständige Zufriedenheit“ vom Arbeitnehmer verlangt werden?

 Im Falle einer Krankheit des Arbeitnehmers darf diese nur unter restriktiven Bedingungen im Arbeitszeugnis erwähnt werden.

 In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  • Zweck des Arbeitszeugnisses ;
  • Recht des Arbeitnehmers, ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu erhalten;
  • Inhalt des Arbeitszeugnisses ;
  • Beschreibung der Qualität der Arbeit und des Verhaltens des Arbeitnehmers ;
  • Grenzen der redaktionellen Freiheit ;
  • Haftung des Arbeitgebers für ein falsches, Lobendes Arbeitszeugnis ;
  • Erwähnung der Krankheit des Arbeitnehmers im ärztlichen Zeugnis. 

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