Vertraulichkeit

Vertraulichkeit

Während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Mitarbeiter vertrauliche Informationen des Arbeitgebers, von denen er im Rahmen seiner Arbeit Kenntnis erlangt hat, nicht verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort, sofern die berechtigten Interessen des Arbeitgebers dies erfordern, unabhängig davon, ob eine Wettbewerbsverbotsklausel vereinbart wurde. Praktikanten unterliegen trotz ihrer oftmals kurzen Arbeitsverträge der gleichen Verpflichtung.

Betroffen sind Kundenlisten, Herstellungsverfahren, Geschäftsgeheimnisse oder auch die finanzielle Situation des Unternehmens. Der Arbeitgeber muss gegenüber seinen Führungskräften besonders wachsam sein, da diese einen verstärkten und privilegierten Zugang zu diesen vertraulichen Informationen haben.

Home Office

Weniger Stress, kürzere Arbeitswege, flexible Arbeitszeiten – Home Office hat scheinbar alles, was man sich wünschen kann. Man muss jedoch bedenken, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitscomputer und einige Akten mit nach Hause nehmen muss. Er kann sich aus der Ferne mit dem Server des Unternehmens verbinden.

Das Risiko der Offenlegung, des Verlusts oder des unbefugten Zugriffs auf vertrauliche Daten durch Dritte ist höher, wenn der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet. Dies ist umso mehr der Fall, wenn der Arbeitnehmer bei schönem Wetter auf der Terrasse arbeitet. Der Arbeitgeber muss die Sicherheit der von ihm verarbeiteten Daten gewährleisten. Es gibt konkrete Lösungen, die jedoch im Vorfeld geplant werden müssen, um die Risiken für die Privatsphäre zu minimieren und die Daten des Unternehmens zu schützen.

Soziale Netzwerke

Mitarbeiter haben das in der Bundesverfassung garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie sind jedoch gegenüber ihrem Arbeitgeber zu Treue und Vertraulichkeit verpflichtet, was ihre Meinungsfreiheit einschränken kann. Ein Angestellter, der ein Foto eines Prototyps veröffentlicht, an dem er arbeitet, ein Manager, der die finanzielle Situation des Unternehmens auf seinem LinkedIn-Profil enthüllt, oder ein Mitarbeiter, der seinen Arbeitgeber kritisiert und Probleme bei der Herstellung der Produkte des Unternehmens aufdeckt: Solche Situationen stellen eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht dar. Der Arbeitgeber muss handeln.

Einige dieser Verhaltensweisen in sozialen Netzwerken können eine Handlung des unlauteren Wettbewerbs darstellen. Der Arbeitgeber hat Möglichkeiten, den Arbeitnehmer zu bestrafen oder sich gegen solche Verstöße zu schützen. Er muss schnell handeln.

Registrierung

Um Betriebsgeheimnisse für sich zu nutzen oder um Beweise gegen den Arbeitgeber für einen möglichen Prozess zu sammeln, ist die Versuchung für Arbeitnehmer groß, Bild- oder Tonaufnahmen am Arbeitsplatz zu machen. Ein Arbeitnehmer, der ein solches Verhalten an den Tag legt, verstößt gegen seine Schweigepflicht. Er kann mit schweren Strafen rechnen.

Gehalt

Der Arbeitgeber kann ein Interesse daran haben, dass sein Mitarbeiter sein Gehalt vor den Kollegen geheim hält. Die Einführung einer diesbezüglichen Vertraulichkeitsklausel ist umstritten. Denn während ein leitender Angestellter eine erhöhte Sorgfalts- und Treuepflicht hat, ist dies bei einfachen Mitarbeitern nicht der Fall. Ob eine Vertraulichkeitsklausel zulässig ist, hängt von der Position des Arbeitnehmers ab.

Der Arbeitgeber muss auch auf die Lohngleichheit zwischen seinen männlichen und weiblichen Mitarbeitern achten. Eine Vertraulichkeitsklausel im Gehalt könnte problematisch sein.

Liebe am Arbeitsplatz

Ein Mitarbeiter verliebt sich in eine Kollegin, die schließlich ihren Job kündigt und zu einem Konkurrenzunternehmen wechselt. In einer solchen Situation besteht für den Mitarbeiter ein erhöhtes Risiko, dass er - wenn auch unabsichtlich - gegen seine Geheimhaltungspflicht verstößt, was zu katastrophalen Ergebnissen für das Unternehmen führen kann. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen und je nach Position der Protagonisten den Mitarbeiter vorsorglich entlassen.

Datenschutz

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber persönliche Daten seiner Angestellten verarbeiten und speichern. Während des Einstellungsprozesses erhält der Arbeitgeber Lebensläufe, die sehr oft die absolvierte Ausbildung, die Hobbys oder sogar mögliche politische Mandate der Bewerber enthalten. Er verwaltet und sammelt Daten über die Abwesenheiten des Arbeitnehmers, z. B. wegen Krankheit oder Mutterschaft. Unter bestimmten Bedingungen kann er auch Videoüberwachungskameras im Unternehmen installieren.

Diese Daten sind personenbezogen und sensibel. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln. Er darf diese Informationen nur unter sehr strengen Bedingungen an Dritte weitergeben, insbesondere wenn diese sich im Ausland befinden.

Mobbing/Sexuelle Belästigung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Persönlichkeit seiner Angestellten zu schützen. Diese Pflicht bedeutet, dass er die erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um Situationen sexueller oder psychologischer Belästigung (Mobbing) zu verhindern und zu beenden. Er muss insbesondere eine Vertrauensperson einsetzen, die einer Schweigepflicht unterliegt und dafür ausgebildet ist, Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen.