Unbefristeter Vertrag

Unbefristeter Vertrag

Ein unbefristeter Vertrag ist ein Arbeitsvertrag, dessen Ende nicht im Voraus festgelegt ist. Arbeitgeber und Mitarbeiter möchten sich langfristig, auf unbestimmte Zeit, binden. Grundsätzlich können beide den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist beenden.

Vertrag bis zur Rückkehr eines kranken Mitarbeiters geschlossen? Bis zum Ende der Skisaison oder bis zum Ende einer Baustelle? Die Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen ist nicht immer einfach. Sie hat jedoch zahlreiche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.

Probezeit

Mit dem Abschluss eines unbefristeten Vertrags wollen sich die Parteien in der Regel für einen längeren Zeitraum binden. Zuvor benötigen sie jedoch häufig eine Frist, um festzustellen, ob sie sich gegenseitig entsprechen. Die Probezeit wird vorausgesetzt. Die Parteien können innerhalb bestimmter Grenzen die Dauer der Probezeit ändern. Die Kündigungsfrist während dieser Zeit ist besonders kurz.

Kündigungsfrist

Der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter kann den Arbeitsvertrag in der Regel jederzeit kündigen. Die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist hängt grundsätzlich von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Ob Führungskraft oder Mitarbeiter ohne Verantwortung, die Bedürfnisse der Parteien können unterschiedlich sein. So kann die Kündigungsfrist bei Bedarf verlängert oder verkürzt werden.

Kündigung zur Unzeit

Während der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich jederzeit kündigen kann, unterliegen bestimmte Zeiträume einem besonderen Schutz.

Wenn sich der Mitarbeiter in einer Situation befindet, in der sich die Arbeitssuche aufgrund seiner persönlichen Situation als schwierig oder gar unmöglich erweisen könnte, ist er in bestimmten Situationen vor Kündigungen geschützt. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer krank ist oder eine Mitarbeiterin schwanger ist. Die Dauer des Schutzes hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab.

Der Arbeitnehmer kann nach einer Kündigung versucht sein, sich krankschreiben zu lassen, um die Kündigungsfrist auszusetzen. Aufgrund des Schutzes vor Kündigungen zur Unzeit kann sich diese Aussetzung über einen recht langen Zeitraum hinziehen. In einer solchen Situation wird sich ein sorgfältiger Arbeitgeber vergewissern, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist. Im Zweifelsfall kann er einen Vertrauensarzt hinzuziehen.

Missbräuchliche Kündigung

Wenn der Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag beenden will, muss er gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit eine Kündigung aussprechen. Grundsätzlich kann er jeden beliebigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anführen.

Einige Gründe für eine Kündigung sind jedoch rechtsmissbräuchlich. Dies ist der Fall, wenn sich der Arbeitgeber auf einen Grund stützt, der in der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner familiären Situation oder seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit begründet ist. Je nach Grund kann die Kündigung als missbräuchlich eingestuft werden und für den Arbeitgeber schwere finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Das Verfahren bei einer missbräuchlichen Kündigung unterliegt formalen Regeln.

Aufhebungsvertrag

Während eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses manchmal nicht mehr möglich, insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Arbeitgeber und einem seiner leitenden Angestellten oder Direktoren oder bei Konflikten mit den Kollegen.

Der Arbeitgeber kann manchmal zögern, den Arbeitnehmer zu entlassen, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass die Entlassung als missbräuchlich eingestuft wird. Ein Aufhebungsvertrag ist immer möglich, auch während einer Schutzfrist gegen Kündigungen zur Unzeit! Sie unterliegt jedoch strengen Gültigkeitsbedingungen und erfordert gegenseitige Zugeständnisse.

Verbot von Kettenverträgen

Ein Arbeitnehmer ist nicht vor Entlassungen geschützt, wenn er einen befristeten Vertrag und keinen unbefristeten Vertrag hat. Der Arbeitgeber kann versucht sein, anstelle eines unbefristeten Arbeitsvertrags mehrere befristete Verträge hintereinander abzuschließen. Ein solches Vorgehen wird unter bestimmten Umständen missbräuchlich sein. Diese befristeten Verträge werden als ein einziger unbefristeter Arbeitsvertrag mit allen daraus resultierenden Rechten betrachtet.

De facto unbefristeter Vertrag

Wenn ein Arbeitnehmer nach einem befristeten Vertrag weiterhin für seinen Arbeitgeber tätig ist, ist es nicht ungewöhnlich, dass sie nicht formell einen neuen Vertrag abschließen. Handelt es sich um einen befristeten oder einen unbefristeten Vertrag? Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer gegen missbräuchliche Kündigungen zur Unzeit geschützt ist.

Verträge mit minimaler/maximaler Laufzeit

Verträge mit minimaler oder maximaler Laufzeit sind etwas besondere Verträge. Sie können sich in bestimmten Situationen als sehr nützlich erweisen. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Ersatzkraft einstellen möchte, aber nicht weiß, wie lange sein Mitarbeiter krank sein wird, oder wenn er sicherstellen möchte, dass der Vertrag am Ende der Saison ausläuft...

Diese Verträge vermischen die Merkmale eines unbefristeten und eines befristeten Vertrags. Zu wissen, ob eine ordentliche Kündigung möglich ist und ob der Arbeitnehmer vor Kündigungen zur Unzeit insbesondere bei Schwangerschaft oder Krankheit geschützt ist, ist nicht immer einfach.