Persönliche Daten

Begriff

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Vom Eingang der Bewerbung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bearbeitet der Arbeitgeber persönliche Daten des Arbeitnehmers. Ermuss z. B. die Kontaktdaten, die AHV-Nummer, die Diplome oder die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder des Arbeitnehmers kennen, um die Verwaltungsaufgaben erledigen zu können.

Einige Daten sind jedoch sensibler als andere. Wenn sie für die Erfüllung des Arbeitsvertrags nicht erforderlich sind, darf der Arbeitgeber sie grundsätzlich nicht verarbeiten.

Bewerbung

Diplome, Sprachkenntnisse, Nationalität, Hobbys... Der Lebenslauf eines Bewerbers ist eine Goldgrube an Informationen für einen zukünftigen Arbeitgeber. Es handelt sich dabei um persönliche Daten, die manchmal auch sensibel sind. Der Arbeitgeber muss mit diesen Informationen vorsichtig umgehen.

Er darf nur Fragen zu persönlichen Daten stellen, die mit der Arbeitsstelle in Zusammenhang stehen. Fragen nach einer Schwangerschaft oder dem Wunsch, zu heiraten oder Kinder zu haben, sind grundsätzlich unzulässig. Der Arbeitgeber kann wegen Diskriminierung bei der Einstellung angeklagt und bestraft werden.

Google

Der Trend für Arbeitgeber geht dahin, eine Google-Suche nach dem Bewerber für eine Stelle durchzuführen. Wenn der Arbeitnehmer nicht aufpasst, macht er manchmal persönliche Informationen (Ehe, Kind) oder kompromittierende Informationen (Foto von einer etwas zu feuchtfröhlichen Party) öffentlich. Handelt es sich dabei um personenbezogene Daten ? Was riskiert der Arbeitgeber, wenn er einen Bewerber aufgrund dieser Informationen nicht einstellt ?

Vorstrafen und finanzielle Situation

Das Strafregister des Bewerbers und der Betreibungsauszug sind vertrauliche, persönliche Informationen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber diese Daten nicht verarbeiten. In Ausnahmefällen kann er von einem Bewerber verlangen, dass er ihm ein Strafregister oder einen Betreibungsauszug vorlegt, wenn diese Informationen in direktem Zusammenhang mit der geplanten Stelle stehen.

Referenzen

Der frühere Arbeitgeber ist verpflichtet, Referenzen anzugeben, wenn der Arbeitnehmer darum bittet. Aber Vorsicht ! Bestimmte Daten, die insbesondere seinen Gesundheitszustand, seine familiäre Situation oder eine Schwangerschaft betreffen, sind besonders sensibel. Die Weitergabe dieser Daten ist grundsätzlich verboten.

Die Weitergabe anderer Daten, z. B. über das Verhalten des Arbeitnehmers im Unternehmen oder die Qualität seiner Arbeit, ist zulässig, sofern der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Es ist nicht immer leicht festzustellen, ob der Arbeitnehmer seine Einwilligung rechtsgültig erteilt hat. In bestimmten Situationen kann seine Zustimmung vermutet werden.

Gesundheit und Vorstellungsgespräch

Daten über den Gesundheitszustand oder eine mögliche Schwangerschaft einer Bewerberin sind persönlich und sensibel. Sie verdienen es, geschützt und vertraulich behandelt zu werden. Der Arbeitgeber darf während des Vorstellungsgesprächs nur dann Fragen zu diesem Thema stellen, wenn die Arbeitsstelle besondere körperliche Fähigkeiten erfordert. 

Alkohol und Drogentest

Der Arbeitgeber hat manchmal Grund zu der Annahme, dass ein Mitarbeiter alkoholisiert ist, z. B. aufgrund von unzusammenhängenden Äußerungen oder seinem Verhalten. Ob ein Mitarbeiter einem Alkoholtest unterzogen werden kann, um die Sicherheit von Kollegen oder Kunden zu gewährleisten oder um eine Kündigung zu erwirken, hängt von der Funktion des Mitarbeiters ab.

Das Ergebnis des Alkoholtests ist eine persönliche Angabe, die noch dazu sensibel ist. Der Arbeitgeber muss wichtige objektive Gründe haben, um einen solchen Screening-Test anzufordern. Außerdem muss er sich an ein strenges Verfahren halten.

Weitergabe an Dritte

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers einholen, bevor er seine persönlichen Daten an Dritte weitergibt. Dieser Grundsatz gilt, es sei denn, es gibt ein Gesetz, das dem Arbeitgeber die ausdrückliche Erlaubnis zur Weitergabe dieser Informationen erteilt. Die Weitergabe von sensiblen persönlichen Daten ist jedoch grundsätzlich verboten.

Überwachung

Der Arbeitgeber ist manchmal versucht, zum Schutz seiner Interessen seine Arbeitnehmer oder deren Nutzung von Firmencomputern und Laptops zu überwachen. Er chapeau légitime Interessen, wie z. B. die Sicherheit von Kundendaten oder den Wunsch zu verhindern, dass die Angestellten den ganzen Tag im Internet surfen. Manchmal möchte er auch zwischen geschäftlichen und privaten Anrufen unterscheiden, um nur die beruflichen Kosten des Arbeitnehmers zu erstatten.

Wenn der Arbeitnehmer jedoch in seinen Pausen Private Websites besucht oder persönliche Nachrichten verschickt, handelt es sich um persönliche Daten, auch wenn er berufliche Werkzeuge verwendet. Wenn es sich darüber hinaus um politische, gewerkschaftliche, religiöse Websites oder soziale Netzwerke handelt, sind diese Daten sensibel.

Ein Arbeitgeber, der eine Überwachung einführen möchte, muss ein strenges Verfahren einhalten und eine Richtlinie erstellen. Tut er dies nicht, riskiert er, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu verletzen und haftbar gemacht zu werden. Die gesammelten Daten wären dann unrechtmäßig. Diese Situation ist besonders heikel, wenn der Arbeitnehmer sein privates Telefon oder seinen privaten Computer für berufliche Zwecke nutzt oder umgekehrt.

Persönliche Akte

Während des Arbeitsverhältnisses legt der Arbeitgeber eine Akte an, die alle persönlichen Informationen des Arbeitnehmers enthält. Von Kontaktdaten bis hin zu Abmahnungen - die Daten, die gesammelt werden können, sind vielfältig.

Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen und eine schriftliche Kopie davon zu erhalten. Es kann jedoch rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Arbeitnehmer versucht, Beweise für ein Verfahren gegen seinen Arbeitgeber zu sammeln.