Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz

Idylle am Arbeitsplatz

Bei der Kaffeemaschine oder bei Besprechungen - der Arbeitsplatz ist ein guter Ort, um Leute kennenzulernen und mehr. Diese Idylle am Arbeitsplatz kann viele Probleme mit sich bringen.

Ein Arbeitnehmer, der Mühe hat, zwischen Privat- und Berufsleben zu unterscheiden, Streitigkeiten, wenn die Beziehung in die Brüche geht, Liebesbeziehungen zwischen einem Vorgesetzten und einer Untergebenen, die Weitergabe vertraulicher Daten auf dem Kopfkissen... All das sind Faktoren, die den Arbeitgeber dazu veranlassen, die Beziehungen zwischen Kollegen zu regeln, manchmal bis ins Detail. Ein Verhalten, das nicht immer rechtmäßig oder angemessen ist...

Betriebsordnung

Auf den ersten Blick scheint eine Betriebsordnung, die Liebesbeziehungen zwischen Kollegen schlichtweg verbietet, eine ideale Lösung für alle Probleme zu sein. Eine solche Regelung ist jedoch problematisch, da sie die Privatsphäre der Arbeitnehmer beeinträchtigen kann.

Ein solcher Eingriff kann nur gerechtfertigt werden, wenn überwiegende Interessen des Arbeitgebers vorliegen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Interessen des Arbeitgebers nicht immer überwiegen.

Dieser kann einen der beiden Angestellten nur dann versetzen oder entlassen, wenn ihre Liebesbeziehung zu ernsthaften Problemen im Unternehmen führt, insbesondere bei einer erheblichen Verschlechterung des Arbeitsklimas, wenn die beiden Liebenden die Risiken einer Vermischung von Privat- und Berufsleben mittragen müssen oder wenn eine Ungleichbehandlung vorliegt, insbesondere wenn ein Vorgesetzter ohne objektive Gründe seine Untergebene, mit der er eine intime Beziehung hat, bevorzugt.

Andere Maßnahmen als der Erlass einer Betriebsordnung können jedoch besser geeignet sein.

Entlassung

Die persönlichen Beziehungen, die ein Arbeitnehmer zu seinen Kollegen unterhält, stellen ein inhärentes Element seiner Persönlichkeit dar. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Liebesbeziehung eines Arbeitnehmers zu einer Kollegin nicht als Grund für eine Kündigung heranziehen. Unter bestimmten Umständen könnte eine solche Kündigung missbräuchlich sein.

Vorbehalten sind Fälle, in denen diese Beziehung die Interessen des Unternehmens gefährdet. Dazu gehören Fälle, in denen sich das Arbeitsklima aufgrund der Trennung verschlechtert oder der Arbeitnehmer Gefahr läuft, vertrauliche Daten an seinen Ehepartner, der in einem Konkurrenzunternehmen arbeitet, weiterzugeben, auch wenn er dies nicht beabsichtigt. Eine solche Entlassung muss jedoch mit großer Vorsicht gehandhabt werden.

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon