Klausel zum Verbot des Wettbewerbs
Zweck
Bestimmte Mitarbeiter haben aufgrund ihrer Funktion Kenntnis von Geschäfts-, Fabrikations- und/oder Kundengeheimnissen des Unternehmens. Die Konkurrenzverbotsklausel soll verhindern, dass der Arbeitnehmer diese Informationen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber nutzt und damit seinem früheren Arbeitgeber Konkurrenz macht.
Mitarbeiter
Nicht jeder Mitarbeiter kann durch eine Konkurrenzverbotsklausel gebunden werden. Der Mitarbeiter muss Zugang zu bestimmten vertraulichen Informationen haben, die dem Arbeitgeber einen spürbaren Schaden zufügen könnten, wenn sie bekannt werden. Es ist nicht immer leicht zu unterscheiden, was zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Arbeitgebers und was zu den Berufserfahrungen des Mitarbeiters gehört.
Grenzen
Die Wettbewerbsverbotsklausel berührt direkt die wirtschaftliche Zukunft des Arbeitnehmers, da sie ihn in seinen Möglichkeiten einschränkt, eine neue Stelle in derselben Branche zu finden. Es muss unbedingt in Bezug auf Ort, Zeit und Art des Geschäfts angemessen begrenzt werden.
Umfang
Der Umfang des Wettbewerbsverbots hängt von den jeweiligen Umständen ab. Was den Ort betrifft, so kann sich das Konkurrenzverbot nur auf das Gebiet erstrecken, in dem der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen könnte. Wettbewerbsverbote, die sich auf die ganze Welt erstrecken, sind problematisch und nur unter sehr restriktiven Bedingungen gültig.
Die Dauer einer solchen Klausel hängt davon ab, wie schnell sich die Technologie im Arbeitsbereich des Mitarbeiters weiterentwickelt. Sie kann länger sein, wenn der Arbeitnehmer lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kenntnis von Geheimnissen hat, die dem Arbeitgeber Schaden zufügen könnten. Wenn der Arbeitnehmer lediglich Kenntnis vom Kundenstamm des Arbeitgebers hat, sollte die Dauer des Wettbewerbsverbots kürzer sein.
Entschädigung
In einigen Nachbarländern der Schweiz ist ein Wettbewerbsverbot nur dann gültig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlt. In der Schweiz ist dies grundsätzlich nicht der Fall. Eine Entschädigung des Mitarbeiters ist jedoch erforderlich, wenn der Arbeitgeber das Wettbewerbsverbot über das gesetzlich zulässige Maß hinaus ausdehnen will.
Sanktionen
Um wirksam zu sein, muss das Wettbewerbsverbot einen umfassenden Sanktionsmechanismus schriftlich festlegen. Wenn der Mitarbeiter gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, stehen dem Arbeitgeber mehrere Sanktionen zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, schnell zu handeln und eine Entschädigung zu erhalten.
Um wirksam zu sein, muss die Wettbewerbsverbotsklausel eine Reihe von Sanktionen schriftlich vorsehen. Der Arbeitgeber wird eine Konventionalstrafe festlegen, deren Höhe nicht ohne Grenzen und Einschränkungen ist. Wenn die Höhe der Konventionalstrafe nicht ausreicht, kann der Arbeitgeber den Schaden ersetzt bekommen, sofern er in der Lage ist, dies mit Zahlen zu belegen.
In bestimmten, sehr speziellen Situationen kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass er alle Aktivitäten einstellt, die gegen die Klausel verstoßen. Angesichts des Risikos, dass die wirtschaftliche Zukunft des Arbeitnehmers ernsthaft beeinträchtigt wird, darf diese Maßnahme nur unter sehr strengen Bedingungen durchgeführt werden.
Vorzeitige Beendigung
In der Regel endet das Wettbewerbsverbot nach Ablauf der Dauer, für die es vorgesehen war. Sie kann jedoch auch vorzeitig bedet werden. Das Wettbewerbsverbot entfällt, wenn der Arbeitnehmer ohne gerechtfertigten Grund entlassen wird. Damit sollen die wirtschaftlichen Interessen des entlassenen Mitarbeiters geschützt werden, ohne dass ihm etwas vorgeworfen werden kann. Die Klausel endet auch, wenn der Arbeitnehmer aus einem gerechtfertigten Grund, der dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, kündigt. Die Frage, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht, ist besonders heikel.
Spürbarer Schaden
Darüber hinaus ist die Konkurrenzverbotsklausel nur so lange gültig, wie der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber wahrscheinlich einen spürbaren Schaden zufügen wird. Eine solche Klausel kann vorzeitig tombé, wenn dies nicht mehr der Fall ist.
Übertragung des Unternehmens
Manchmal beschließt der Arbeitgeber, sein Unternehmen an einen Dritten zu übertragen. In einem solchen Fall werden die Arbeitsverträge zusammen mit dem Unternehmen auf den neuen Eigentümer übertragen. Ist dieser geschützt oder muss er neue Wettbewerbsverbote mit den Arbeitnehmern vereinbaren ?