Internet

Problematik

E-Mails, Homeoffice, Arbeiten während einer Geschäftsreise... Die Arbeitswelt hat stark vom technologischen Fortschritt und der heute vorherrschenden breiten Internetverbindung profitiert.

Dennoch gilt es, wachsam zu sein. Die Gefahr des Missbrauchs, sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber, ist nie weit entfernt.

Vorstellungsgespräch

Es kommt häufig vor, dass ein Arbeitgeber einen Bewerber "googelt", bevor er sich mit ihm trifft, um bestimmte Informationen zu sammeln. Manchmal stößt er dabei auf private Informationen (Ehe, Kinder, Hobbys, religiöse, politische oder Vereinszugehörigkeit) oder kompromittierende Informationen (Fotos von einer feuchtfröhlichen Party). Darf er diese Informationen verwenden, um die Einstellung eines Bewerbers abzulehnen?

Soziale Netzwerke

Der Arbeitnehmer hat oft das Gefühl, dass er sich in seinen sozialen Netzwerken in der Privatsphäre befindet. Manchmal nutzt er dies aus, um sich ungebührlich oder beleidigend über seinen Arbeitgeber oder seine Kollegen zu äußern.

Einige dieser Verhaltensweisen, insbesondere wenn der Arbeitnehmer ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verletzt, können unter bestimmten Bedingungen einen Verstoß gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb darstellen.

Die Folgen solcher Äußerungen hängen von den jeweiligen Umständen ab. Der Arbeitgeber muss schnell reagieren, wenn er seine Interessen wahren will.

Cybermobbing

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Persönlichkeit seiner Angestellten zu wahren und sie vor sexueller Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Aufgrund der fortgeschrittenen Technologie verlagern sich diese Konfliktsituationen manchmal ins Internet und in soziale Netzwerke. Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber in einem solchen Fall?

Überwachung am Arbeitsplatz

Das Internet am Arbeitsplatz ist ein heikles Werkzeug. Der Arbeitnehmer missbraucht diese Verbindung manchmal und nutzt sie, um illegale oder unmoralische Seiten zu besuchen. Selbst wenn es sich um harmlose Seiten handelt, können sie die Produktivität des Arbeitnehmers beeinträchtigen oder die Internetverbindungskapazitäten des Unternehmens überlasten.

Wenn er die Internetnutzung am Arbeitsplatz überwachen und im Falle eines Missbrauchs Sanktionen ergreifen will, muss er unbedingt vorher Maßnahmen ergreifen. Wenn er kein Reglement über die Nutzung und Überwachung des Internets erstellt, das den Anforderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten entspricht, ist seine Überwachung unrechtmäßig, selbst wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt hat.

Pornografie

Wenn man von sexueller Belästigung spricht, denkt man zuerst an Berührungen, Hände auf dem Hintern oder grobe oder sexistische Bemerkungen. Doch auch die unfreiwillige Konfrontation einer Arbeitnehmerin mit pornografischen Bildern kann eine sexuelle Belästigung darstellen.

Es gibt Situationen, die grenzwertig sind. Was ist, wenn der Bildschirmhintergrund eines Mitarbeiters eine Frau in knapper Bekleidung zeigt? Oder wenn in Gegenwart einer Kollegin für einige Sekunden unbeabsichtigt eine Pornoseite angezeigt wird?

Außerhalb des Büros

Heutzutage haben die meisten Mitarbeiter zu Hause und außerhalb des Büros Zugang zum Internet und zu ihren E-Mails. Diese Ultraverfügbarkeit kann manchmal für die Gesundheit des Mitarbeiters schädlich sein. Wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Büros Akten vorbereitet, E-Mails beantwortet oder Recherchen durchführt, handelt es sich manchmal um Überstunden.

Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen und Burnout-Situationen vorzubeugen. Wenn er zulässt oder von einem Mitarbeiter verlangt, dass er systematisch nach den Bürozeiten verfügbar ist, riskiert der Arbeitgeber, haftbar gemacht zu werden. 

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22 Apr., 2024 vonMarianne Favre Moreillon