1 Jun., 2002 von Marianne Favre Moreillon

Lohnvorschuss und Arbeitgeberdarlehen

1 Jun., 2002 von Marianne Favre Moreillon

Was ist der Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Lohnvorschuss? Sind Sie verpflichtet, es anzunehmen? Welchen Betrag müssen Sie ihm vorstrecken? Was ist, wenn er in dem betreffenden Monat noch nicht geschrieben hat? Und wie sind die Rückzahlungsmodalitäten? Diese verschiedenen Fragen bedürfen einer gewissen Klärung.

Wenn ein Mitarbeiter eine unvorhergesehene Rechnung nicht bezahlen kann oder sich ein Haus kaufen will, wendet er sich manchmal an den Arbeitgeber, um einen Vorschuss oder ein Darlehen zu erhalten. Der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen sind unterschiedliche und davon betroffene Bedingungen, insbesondere was die Rückzahlung betrifft.

 In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  • Verpflichtung zur Gewährung eines Lohnvorschusses
  • Höchstbetrag des Lohnvorschusses
  • Vorschuss auf das 13. Monatsgehalt, voraussichtlich, Ergebnisbeteiligungen oder Boni
  • Rückzahlung des Lohnvorschusses
  • Unterscheidung zwischen Lohnvorschuss oder Arbeitgeberdarlehen
  • Rückzahlung des Darlehens und Verrechnung mit dem Lohn
  • Bedingungen für die Geltendmachung der Verrechnung
  • maximaler Lohnabzug

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