Lohnvorschuss

Prinzip

Der Arbeitnehmer erhält sein Gehalt in der Regel am Ende des Monats für die Arbeit, die er im zu Ende gehenden Monat bereits geleistet hat. Es handelt sich um einen Mechanismus, der eingeführt wurde, um dem Arbeitgeber die Lohnzahlung zu erleichtern.

Problematik

Plötzliche Krankheit eines Angehörigen, Trennung, Scheidung, drohende Zwangsräumung der Wohnung, Rechnungen, die sich häufen: All dies sind Situationen, die den Arbeitnehmer daran hindern, seinen momentanen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. In einer solchen Situation auf die Lohnzahlung am Monatsende zu warten, kann für den Arbeitnehmer schwerwiegende Folgen haben.

Er kann seinen Arbeitgeber um einen Vorschuss auf sein Gehalt bitten. Unter bestimmten Bedingungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm diesen Vorschuss zu gewähren.

Bedarf

Der Arbeitnehmer muss mit echten wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sein. Die Weigerung des Arbeitgebers, einen Vorschuss zu gewähren, muss geeignet sein, ihm einen erheblichen Schaden zuzufügen. Die Frage, ob der Arbeitnehmer wirklich bedürftig ist, kann heikel sein, und es gibt viele Grenzsituationen. Die Tatsache, dass sich der Mitarbeiter schuldhaft in diese heikle finanzielle Lage gebracht hat, ist unerheblich.

Unmöglichkeit

Wenn der Mitarbeiter wirklich bedürftig ist, darf der Arbeitgeber nur dann ablehnen, wenn es ihm unmöglich ist, der Bitte des Mitarbeiters um einen Vorschuss nachzukommen. Eine bloße Unannehmlichkeit oder der daraus resultierende Nachteil für den Arbeitgeber reicht nicht aus, um eine Ablehnung zu rechtfertigen.

Betrag

Der Arbeitnehmer kann nur einen begrenzten und festgelegten Teil seines Gehalts als Vorschuss beantragen. Ein Lohnvorschuss kann auf das Grundgehalt sowie auf alle anderen Formen von Barlohn bezogen werden. Bei der nächsten Lohnzahlung des Mitarbeiters zieht der Arbeitgeber den Lohnvorschuss von seinem Gehalt ab.

Darlehen

Der Gehaltsvorschuss unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom Darlehen. Wenn der Arbeitnehmer einen Vorschuss verlangt, der einen bestimmten Betrag übersteigt, handelt es sich um ein Darlehen. Im Gegensatz zum Vorschuss ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Darlehen zu gewähren. In jedem Fall müssen die Parteien die Frage der Rückzahlung des Darlehens schriftlich regeln, insbesondere im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon