Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter

Begriff

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (im Folgenden: EDSB) ist eine Bundesbehörde, die insbesondere mit der Überwachung und Beratung von Privatpersonen im Bereich des Datenschutzes betraut ist. Manchmal gibt er auch Empfehlungen in Bezug auf dieses Thema ab.

Überwachung von Mitarbeitern

Es gibt viele Gründe, warum der Arbeitgeber eine Überwachung der Mitarbeiter einführen möchte. Manchmal möchte er sicherstellen, dass die Angestellten während der Arbeitszeit keine privaten Websites besuchen, dass sie keine Straftaten begehen oder dass sie die Arbeitszeiten einhalten. Ein weiteres Ziel der Überwachung kann die Sicherheit der Mitarbeiter und des Eigentums des Unternehmens oder der Kunden sein.

Die Daten, die durch diese Überwachung gesammelt werden, sind personenbezogene Daten, die außerdem sensibel sein können. Der Beauftragte hat ein starkes und komplexes Verfahren für Arbeitgeber eingeführt, sterben ihre Angestellten überwachen Wollen. Der Arbeitgeber muss unbedingt ein Überwachungsreglement erlassen, das sich in allen Punkten an dieses Verfahren hält.

Der Arbeitgeber kann sich nicht auf jeden beliebigen Grundberufen, um seine Angestellten zu überwachen. Das Abhören, das Aufzeichnen von Geschäftsgesprächen und die Cyberüberwachung, insbesondere Spyware, sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig. Dasselbe gilt für die Verwendung von GPS-Geräten zur Verfolgung der Arbeitswege des Arbeitnehmers.

Konsequenzen

Wenn die Überwachung von Arbeitnehmern legal ist, muss der Arbeitgeber noch Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der gesammelten Daten zu gewährleisten. Sie müssen nach einer bestimmten Zeit vernichtet werden.

Wenn er dieses Verfahren nicht befolgt, riskiert der Arbeitgeber, die Persönlichkeit seiner Angestellten zu beeinträchtigen. Die durch die Überwachung gesammelten Beweise sind rechtswidrig. Der Arbeitgeber darf diese Beweise nicht im Zusammenhang mit einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung verwenden.