Diebstahl

Sofortige Entlassung

Diebstahl am Arbeitsplatz, sei es gegen den Arbeitgeber, Kunden oder Lieferanten, ist ein besonders schwerwiegendes Ereignis. Das Gefühl, nicht genug bezahlt zu werden, finanzielle Probleme: Es gibt viele Gründe, die einen Arbeitnehmer dazu bringen, einen Diebstahl zu begehen. Der Arbeitgeber kann schnell das Vertrauen in seinen Mitarbeiter verlieren.

Wenn ein Arbeitnehmer einen Diebstahl begeht, muss er mit einer Entlassung rechnen. Manchmal ist eine fristlose Entlassung möglich, je nach den Umständen mit oder ohne vorherige Abmahnung. Was ist, wenn es sich um einen Bagatelldiebstahl handelt, z. B. wenn der Arbeitnehmer Aktenordner oder Toilettenpapier stiehlt?

Verdachtsurlaub

Der Arbeitgeber bemerkt, dass regelmäßig Geld in der Kasse fehlt oder dass bestimmte Gegenstände auf mysteriöse Weise vom Arbeitsplatz verschwinden. Er verdächtigt einen seiner Mitarbeiter stark. Solche Anschuldigungen sind jedoch schwerwiegend, auch wenn der Arbeitgeber sich auf konkrete Hinweise stützt.

Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aufgrund des Diebstahlsverdachts fristlos kündigen? Welche Folgen hat es, wenn sich herausstellt, dass der Arbeitnehmer in Wirklichkeit keine Straftat begangen hat?

Videoüberwachung

Bei regelmäßigen Diebstählen ist der Arbeitgeber versucht, eine Videoüberwachung einzurichten, sei es, um Angestellte vom Diebstahl abzuhalten, oder um die Täter auf frischer Tat zu ertappen.

Eine solche Überwachung kann jedoch die Persönlichkeit der Beschäftigten verletzen, insbesondere wenn ihre Handlungen und Gesten jederzeit aufgezeichnet werden. Dies kann zu Stress bei den Mitarbeitern führen, die sich beobachtet und unter Druck gesetzt fühlen können.

Selbst wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, Diebstähle am Arbeitsplatz zu bekämpfen, darf er nicht ohne weiteres eine Videoüberwachung einrichten. Er muss zwingend strenge Bedingungen und ein Verfahren einhalten. Andernfalls ist eine solche Überwachung rechtswidrig und der Arbeitgeber kann die Videoaufnahmen nicht als Beweismittel verwenden, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung.