1 Mär., 2016 von Marianne Favre Moreillon

Ein Diebstahl kann zu einer fristlosen Entlassung führen

1 Mär., 2016 von Marianne Favre Moreillon

Ein Diebstahl am Arbeitsplatz zum Nachteil des Arbeitgebers kann zu einer fristlosen Entlassung führen, selbst wenn es sich um einen Diebstahl von geringem Wert handelt...

Der Arbeitgeber kann den Vertrag aus bestimmten Gründen fristlos kündigen, wenn ihm aufgrund der Umstände die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ist Diebstahl zum Nachteil des Arbeitgebers ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung?

 In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  • Sorgfalts- und Treuepflicht
  • Diebstahl zum Nachteil des Arbeitgebers
  • Lizenz für eine fristlose Zulassung
  • Folgen einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung
  • Diebstahl eines Gegenstands von einem einfachen Wert
  • Praxisfall

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