Wirtschaftliche Entlassung
Wirtschaftskrisen
In Krisenzeiten sind wirtschaftliche Entlassungen oder Massenentlassungen leider notwendig. Sie sind in der Regel gleichbedeutend mit dem Abbau von Arbeitsplätzen, der Umstrukturierung, der Verlagerung von Standorten oder der Schließung von Unternehmen. Um dies zu erreichen, muss der Arbeitgeber manchmal genaue Regeln und ein strenges Verfahren einhalten.
Massenentlassung
Wirtschaftliche Entlassungen werden zu einer Massenentlassung, wenn der Arbeitgeber eine große Anzahl von Arbeitnehmern aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen einer Umstrukturierung innerhalb einer bestimmten Frist entlässt. Dies hängt jedoch von mehreren Kriterien ab, ua von der Anzahl der Entlassungen, der Frist, innerhalb derer die Entlassungen ausgesprochen werden, und der Größe des Unternehmens.
Wenn die wirtschaftlichen Entlassungen diese Kriterien erfüllen, muss der Arbeitgeber unbedingt das formelle Konsultationsverfahren einhalten, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Andernfalls riskiert er im Falle einer gerichtlichen Klage, dass er jedem der entlassenen Arbeitnehmer eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung zahlen muss.
Änderungskündigung
Mit der Änderungskündigung bedet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis seines Mitarbeiters und bietet ihm gleichzeitig eine Änderung des Arbeitsvertrags an. Der Hauptzweck der Änderungskündigung ist nicht die Entlassung, sondern die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen.
Der Arbeitgeber ist manchmal gezwungen, wenn er in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, Änderungskündigungen an alle oder einen Teil seiner Mitarbeiter auszusprechen, insbesondere indem er ihnen Lohnkürzungen oder eine Reduzierung ihres Arbeitspensums vorschlägt.
Wenn die Mitarbeiter die mittels Änderungskündigung vorgeschlagenen Änderungen ablehnen, ist die Situation heikel. Wenn die Anzahl der Mitarbeiter, die die vorgeschlagenen Änderungen ablehnen, über den gesetzlichen Schwellenwerten liegt, wurde das Verfahren zur Massenentlassung nicht eingehalten. Dem Arbeitgeber drohen schwere finanzielle Konsequenzen.
Wirtschaftliche Entlassung
Wenn eine wirtschaftliche Entlassung nicht die gesetzlichen Kriterien für eine Massenentlassung erfüllt, hat der Arbeitgeber mehr Freiheit. Er kann den Arbeitnehmer in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen entlassen, sofern er seine Kündigungsfrist einhält.
Schwieriger ist die Situation, wenn die Arbeitnehmerin schwanger oder krank ist oder einen befristeten Vertrag hat. Dass der Arbeitgeber nachweislich wirtschaftliche Gründe für ihre Entlassung hat, bedeutet nicht, dass er sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsschutz halten muss.
Eine Entlassung aus nachweislich wirtschaftlichen Gründen ist per Definition nicht missbräuchlich. Der Arbeitgeber darf sich jedoch nicht auf diesen Grund berufen, um einen echten missbräuchlichen Kündigungsgrund zu verbergen. Eine Entlassung nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub aus Gründen der Umstrukturierung kann missbräuchlich sein, wenn der letztgenannte Grund nicht erwiesen ist.