Whistleblower in Unternehmen

Missbrauch

Die meisten Mitarbeiter von Unternehmen haben sich nicht viel vorzuwerfen, aber das ist nicht immer der Fall. Ob Unterschlagung, unanständige Angebote, Diebstahl aus der Kasse oder unangemessenes Verhalten gegenüber Kunden oder Patienten... Die Übergriffe von Angestellten, Führungskräften oder sogar des Arbeitgebers können sich manchmal auch am Arbeitsplatz ereignen.

Wenn ein Mitarbeiter ein solches Verhalten mitbekommt, weiß er oft nicht, wie er reagieren soll. Im Spannungsfeld zwischen Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und Moral ist eine solche Situation für den Arbeitnehmer oft besonders schwierig zu bewältigen.

Er kann, ja muss unter Umständen sogar, ein solches rechtswidriges Verhalten melden. Allerdings weiß der Arbeitnehmer nicht immer, an wen er sich wenden soll... Außerdem besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber ihn aus Vergeltung entlässt, weil er ihn für zu neugierig hält. Die Position eines "Whistleblowers" ist alles andere als einfach und offensichtlich.

Aufnahme von Kollegen

Wenn ein Arbeitnehmer den Verdacht hat, dass ein Kollege oder Vorgesetzter eine Straftat begeht oder seine Pflichten schwerwiegend verletzt, kann er versucht sein, ihn aufzunehmen, um ihn auf frischer Tat zu ertappen. Eine Aufnahme, die ohne das Wissen der anderen Gesprächspartner gemacht wird, kann deren Persönlichkeit schwerwiegend verletzen und eine Straftat darstellen.

In einem Urteil beurteilte das Bundesgericht den Fall einer Mitarbeiterin, die von ihrem Vorgesetzten zu einem Gespräch eingeladen wurde. Die Mitarbeiterin beschloss, im Vorfeld eine Kamera im Konferenzraum zu platzieren. Da der Vorgesetzte mit ihrer Arbeitsleistung unzufrieden war, bot er seiner Untergebenen an, sie nicht zu entlassen, wenn sie im Gegenzug sexuelle Beziehungen eingeht. Ist diese Aufnahme angesichts der Schwere der Handlungen des Vorgesetzten weiterhin rechtswidrig?

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon