1 Okt., 2002 von Marianne Favre Moreillon

Handelsvertretung - Prokuristen/Handlungsbevollmächtigte

1 Okt., 2002 von Marianne Favre Moreillon

Eine Reihe von Mitarbeitern Ihres Unternehmens wurde vielleicht zum Prokuristen oder Handelsvertreter ernannt. Worin besteht der Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Handelsvertretern? Ist es möglich, ihre Vertretungsbefugnisse zu beschränken oder aufzuheben? Welchen Platz nimmt ein Prokurist in der Unternehmenshierarchie ein?

Wenn ein Unternehmen eine gewisse Größe erreicht hat, benötigt der Arbeitgeber vertrauenswürdige Mitarbeiter, die die Geschäfte des Unternehmens führen und es gegenüber Kunden oder Lieferanten vertreten. Die Wahl zwischen den Titeln Prokurist und Handlungsbevollmächtigter hängt vom Umfang der Vertretungsmacht ab, die der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einräumen möchte.

In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  • Definition der Handelsvertretung, des Prokuristen und des Handlungsbevollmächtigten
  • Unterschied zwischen Prokurist und Handlungsbevollmächtigtem
  • Vertretungsbefugnis des Prokuristen und zulässige Tätigkeiten
  • Vertretungsmacht des Handlungsbevollmächtigten und zulässige Tätigkeiten
  • Aktivitäten, die nicht in die Zuständigkeit des Handlungsbevollmächtigten fallen
  • Folgen einer Eintragung der Prokura in das Handelsregister
  • Folgen, wenn ein Handelsvertreter oder ein Prokurist seine Vertretungsbefugnis überschreitet
  • Möglichkeit der Beschränkung der Vertretungsbefugnis
  • Zulässigkeit einer einseitigen Aufhebung der Vertretungsbefugnis

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