Verwarnung

Begriff

Die Verwarnung wird dem Arbeitnehmer mündlich oder schriftlich erteilt, um ihm Vorwürfe bezüglich der Qualität seiner Arbeit oder seines Verhaltens gegenüber Kollegen oder am Arbeitsplatz zu machen. Aus Beweisgründen wird der Arbeitgeber die schriftliche Form bevorzugen. Die Abmahnung enthält in der Regel die Androhung von Sanktionen, falls der Arbeitnehmer sich nicht bessert oder sein Verhalten fortsetzt.

Grundsatz

Wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen möchte, kann er dies grundsätzlich tun, ohne vorher eine Verwarnung auszusprechen. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine oder mehrere Abmahnungen erforderlich sind, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Manchmal kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, eine Verwarnung auszusprechen, um bestimmte konfliktreiche oder gefährliche Situationen zu beenden.

Fristlose Entlassung

Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen fristlos entlassen, wenn er eine Verfehlung begingen hat, die das für jedes Arbeitsverhältnis wesentliche Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört.

Ist der Verstoß weniger schwerwiegend, muss der Arbeitgeber eine oder mehrere vorherige Verwarnungen aussprechen. Nur wenn der Arbeitnehmer weiterhin gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann er fristlos entlassen werden.

Um festzustellen, ob eine Abmahnung erforderlich ist, müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Wie z. B. die Schwere des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers und der daraus resultierende Schaden. Auch die Anzahl der Dienstjahre des Arbeitnehmers, seine Stellung in der Hierarchie, sein junges Alter, insbesondere bei Auszubildenden, und frühere Verwarnungen oder Vorfälle müssen berücksichtigt werden.

Ordentliche Kündigung

Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter grundsätzlich frei kündigen, sofern er die Kündigungsfrist einhält. Eine Abmahnung ist in der Regel nicht erforderlich. Wenn der Mitarbeiter jedoch älter ist, muss der Arbeitgeber erhöhte Rücksicht auf ihn nehmen. Oft ist eine Verwarnung erforderlich, um das Risiko einer missbräuchlichen Kündigung zu vermeiden.

Verletzung der Treuepflicht

Der Arbeitnehmer muss sich eines Verhaltens enthalten, das den Interessen und dem Ansehen des Arbeitgebers schadet. Eine Verletzung dieser Treuepflicht, insbesondere wenn der Arbeitnehmer ohne Wissen des Arbeitgebers eine konkurrierende Tätigkeit ausübt, kann sehr oft eine fristlose Kündigung wert sein, ohne dass eine Abmahnung in Frage kommt. Dabei müssen jedoch alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. 

Führungskräfte haben eine erhöhte Treuepflicht. Ihre Verfehlungen werden aufgrund ihrer hierarchischen Stellung mit größerer Strenge beurteilt. Ein Verstoß wird als schwerwiegender angesehen und kann leichter zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung führen. Dies kann der Fall sein, wenn die Führungskraft ihre Vertretungsbefugnisse missbraucht oder eine Handlung der sexuellen Belästigung begeht.

Alkohol am Arbeitsplatz

Unfallgefahr, Gefährdung von Kollegen oder Dritten, schlechtere Arbeitsqualität, Schädigung des Images und des Rufs des Unternehmens... Ein Mitarbeiter, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Arbeit erscheint, kann die Interessen des Arbeitgebers gefährden.

Je nach den Umständen ist eine fristlose Entlassung manchmal gerechtfertigt. In vielen Fällen werden jedoch eine oder mehrere vorherige Abmahnungen erforderlich sein.

Strafrechtliches Vergehen

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die legitimen Interessen seines Arbeitgebers zu wahren. Wenn der Arbeitnehmer ihm gegenüber eine Straftat begeht, kann der Arbeitgeber ihn fristlos kündigen, je nach Schwere des Falles mit oder ohne Abmahnung.

Diebstahl, Aufnahmen des Arbeitgebers ohne dessen Wissen : Die Frage, ob eine vorherige Verwarnung erforderlich ist, kann sich als heikel erweisen.

Konflikte am Arbeitsplatz

Mobbing, sexuelle Belästigung, einfache Missverständnisse zwischen Kollegen oder eine Liebesaffäre zwischen Kollegen, die schief läuft - Konflikte am Arbeitsplatz sind nach wie vor häufig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Persönlichkeit seiner Mitarbeiter zu schützen.

Er muss die zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Konflikt zu beenden. In diesem Zusammenhang kann ein gut formuliertes Abmahnschreiben besonders wirksam sein. Wenn der Arbeitgeber lediglich einen der Protagonisten entlässt, ohne weitere Maßnahmen zu ergreifen, läuft er Gefahr, sich wegen einer missbräuchlichen Kündigung verantworten zu müssen.

In sehr schweren Fällen kann der Arbeitgeber eine fristlose Entlassung ohne Vorwarnung aussprechen. Dabei müssen alle Umstände berücksichtigt werden, insbesondere ein mögliches Fehlverhalten des Arbeitgebers oder des Kollegen, mit dem der Konflikt aufgetreten ist.

Überwachung

Der Arbeitgeber ist souvent versucht, Überwachungssysteme einzurichten, um die Interessen des Unternehmens zu wahren. Eine solche Überwachung kann darauf abzielen, Diebstähle zu verhindern oder den Missbrauch des Internets am Arbeitsplatz zu bekämpfen. Wenn der Arbeitgeber Verstöße feststellt, kann er eine Verwarnung aussprechen. Er muss jedoch zwingend bestimmte Bedingungen einhalten, um eine Überwachung durchführen zu können, die die Persönlichkeit und die Daten seiner Mitarbeiter respektiert, ohne dass er dafür haftbar gemacht werden kann.

Soziale Netzwerke

Grundsätzlich genießt der Arbeitnehmer das Recht auf freie Meinungsäußerung und kann sich in sozialen Netzwerken frei äußern. Er darf jedoch nicht die Interessen oder das Image seines Arbeitgebers schädigen oder vertrauliche Informationen preisgeben. Bestimmte Postings sind unzulässig und können zu einer Abmahnung führen.

Telefon und Computer

Es ist allgemein bekannt, dass einige Arbeitnehmer manchmal das Diensthandy oder den Dienstcomputer benutzen, um am Arbeitsplatz private Anrufe zu tätigen oder Internetseiten zu besuchen. Dieses Verhalten ist eher harmlos, wenn es sich im Rahmen des Zumutbaren bewegt und in den Pausen stattfindet. Das Aufrufen bestimmter, insbesondere pornografischer Websites ou Herunterladen von Daten kann jedoch dem Image des Unternehmens oder der Datensicherheit schaden. Der Arbeitgeber muss darauf reagieren.

Sorgfalts-, Treue- und Geheimhaltungspflicht

Der Arbeitnehmer muss sich eines Verhaltens enthalten, das dem Arbeitgeber Schaden zufügen könnte, und ihn über alles informieren, was ihm schaden könnte. Außerdem muss er über alle vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahren. Wenn ein Mitarbeiter mit einem Kollegen streitet, für die Konkurrenz arbeitet oder die schlechte finanzielle Lage des Unternehmens offenlegt, kann sein Verhalten zu einer Verwarnung oder sogar zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Warnung führen.

Ungerechtfertigte Abwesenheit

Ein Mitarbeiter, der ohne Zustimmung des Arbeitgebers Urlaub macht... Ein Mitarbeiter, der sich wegen der Covid-19-Pandemie besondere Sorgen macht und sich weigert, zur Arbeit zu gehen... Oder ein Mitarbeiter, der ohne Zustimmung des Arbeitgebers von der Arbeit fernbleibt, um an einem politischen Streik teilzunehmen. Solche Fehlzeiten, wenn sie ungerechtfertigt sind, können zu einer Verwarnung führen.

Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss besonders wachsam sein. Wenn er eine fristlose Entlassung ohne vorherige Warnung ausspricht, obwohl eine vorherige Warnung erforderlich gewesen wäre, kann die fristlose Entlassung als ungerechtfertigt eingestuft werden. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf das, was er verdient hätte, wenn er ordentlich gekündigt worden wäre, und auf eine zusätzliche Entschädigung für die ungerechtfertigte fristlose Entlassung.

Wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einem Konflikt am Arbeitsplatz nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift und Warnungen ausspricht, verstößt er außerdem gegen seine gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Persönlichkeit. Wenn er den einen oder anderen Mitarbeiter ohne Warnung entlässt, besteht die Gefahr, dass die Kündigung als missbräuchlich eingestuft wird.

Die Rechnung kann gesalzen sein ! 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon