Sonntagsarbeit

Begriff

Die übliche Arbeitswoche eines Arbeitnehmers erstreckt sich in der Regel von Montag bis Freitag oder sogar bis Samstag. Sonntagsarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich nicht erlaubt, da dieser Tag oft als Ruhetag angesehen wird.

Allerdings ist Sonntagsarbeit in bestimmten Berufen wie Tourismus, Gastronomie, Gesundheitswesen oder Hotellerie weit verbreitet. Aufgrund der Auswirkungen der Sonntagsarbeit auf das Sozialleben des Arbeitnehmers unterliegt die Sonntagsarbeit besonderen Bedingungen.

Genehmigung

Vor der Einführung von Sonntagsarbeit muss der Arbeitgeber die Genehmigung der zuständigen Behörden einholen. Eine solche Sonntagsarbeit wird für bestimmte Arbeitnehmer, insbesondere für Auszubildende und junge Arbeitnehmer, nicht möglich sein. Der Arbeitgeber muss auch darauf achten, dass seine Mitarbeiter nicht ohne seine Erlaubnis Sonntagsarbeit leisten.

Homeoffice

Weit weg von den Kollegen ist es für den Arbeitnehmer manchmal nicht einfach, sich beim Homeoffice an die üblichen Arbeitszeiten zu halten. Manchmal lässt er sich zu unregelmäßigen Arbeitszeiten oder längeren Pausen hinreißen. Da der Mitarbeiter in Akten ertrinkt, fällt es ihm manchmal schwer, effizient zu arbeiten.

In solchen Fällen ergreift der Arbeitnehmer manchmal die Initiative und holt die unter der Woche verlorene Zeit durch Sonntagsarbeit nach. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Situationen zu verhindern.

Außerhalb des Büros

Dank des technologischen Fortschritts und des digitalen Zeitalters ist es für den Arbeitnehmer möglich, jederzeit zu arbeiten und seine beruflichen E-Mails abzurufen, auch am Sonntag. Manchmal ist es nicht leicht, echte Sonntagsarbeit von einem übereifrigen Angestellten zu unterscheiden, der am Wochenende seine E-Mails abruft.

Wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer seine elektronische Mailbox abruft, einen kurzen Anruf von seinem Arbeitgeber erhält, eine Präsentation für den Montagmorgen vorbereiten muss oder am Sonntag eine Geschäftsreise unternehmen muss? Handelt es sich dabei um Sonntagsarbeit, die der Arbeitgeber vergüten muss, ggf. zu einem höheren Satz als dem normalen Gehalt des Arbeitnehmers?

Aufzeichnung der Arbeitszeit

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit seiner Angestellten aufzuzeichnen, insbesondere die Arbeitszeit einschließlich Überstunden und die Dauer der Pausen. Arbeitnehmer, die Sonntagsarbeit leisten, befinden sich in einer besonderen Situation. Der Arbeitgeber muss mehr Informationen über ihre Arbeitszeit aufzeichnen, damit die Behörden überprüfen können, ob die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Pausen eingehalten werden.

Schichtarbeit

Schichtarbeit liegt vor, wenn die Arbeit in verschiedene Tages-, Abend- und Nachtschichten aufgeteilt ist und die Mitarbeiter abwechselnd am selben Arbeitsplatz arbeiten. Grundsätzlich nimmt jeder Mitarbeiter turnusmäßig an jeder Arbeitszeit teil.

Wenn sich die Mitarbeiter sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag abwechseln, bedeutet Schichtarbeit zwangsläufig Sonntagsarbeit. Ein Unternehmen, das ein solches System einführen möchte, muss bei den zuständigen Behörden eine Genehmigung beantragen. Der Arbeitgeber muss auch bestimmte Ruhezeiten einhalten, da diese Arbeitsform besonders anstrengend sein und die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen kann. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon