Rückgabepflicht

Begriff

Nach dem Obligationenrecht muss der Arbeitnehmer über alles Rechenschaft ablegen, was er im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Arbeit für sich erhält, insbesondere über Geldbeträge. Er ist verpflichtet, alles, was er erhalten hat, unverzüglich an den Arbeitgeber zurückzugeben. Es handelt sich hierbei um die Rückgabepflicht des Arbeitnehmers. Im Übrigen muss der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Material zurückgeben, das er vom Arbeitgeber für die Ausführung seiner Arbeit erhalten hat.

Kündigung

Es kommt häufig vor, dass ein Mitarbeiter Material erhält, um seine Arbeitsleistung bestmöglich zu erbringen. Ordinateur portable, Smartphone, Firmenwagen... Der Arbeitgeber kann die Rückgabe verlangen, wenn er den Arbeitnehmer entlässt oder wenn dieser kündigt. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer diese Geräte am letzten tatsächlichen Arbeitstag zurückgeben, wenn er von seiner Arbeitspflicht befreit ist.

Schwieriger ist die Frage, wenn der Arbeitnehmer das Material während des Arbeitsverhältnisses für private Zwecke genutzt hat. Wenn er von seiner Arbeitspflicht befreit ist und keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde, kann der Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist seinen Firmenwagen oder den Firmenlaptop weiter benutzen.

Schäden

Wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Material anvertraut, erwartet er, dass dieser es bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses mit größter Sorgfalt behandelt. Einige Mitarbeiter sind jedoch ungeschickt, unaufmerksam oder sogar fahrlässig. Ein Parkplatzunfall mit dem Dienstwagen oder ein verschütteter Kaffee auf dem Laptop - solche Vorfälle sind schnell passiert. Wenn er schuldhaft oder nachweislich fahrlässig gehandelt hat, kann der Arbeitnehmer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Geschenke von Kunden und Lieferanten

Manchmal kommt es vor, dass ein Kunde oder Lieferant, der mit der Leistung eines Mitarbeiters besonders zufrieden ist, diesem ein Geschenk macht, sei es zur Weihnachtszeit oder anlässlich eines abgeschlossenen Geschäfts. Wenn es sich um ein übliches Geschenk wie eine Flasche Wein handelt, ist dies in der Regel unproblematisch.

Schwieriger wird es, wenn das Geschenk einen bestimmten Betrag übersteigt oder als Gegenleistung für Dienstleistungen des Arbeitnehmers gewährt wird. Dies kann die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen. Die Annahme eines solchen Geschenks kann eine Verletzung der Treuepflicht oder unter bestimmten Bedingungen sogar eine strafbare Handlung darstellen. Der Arbeitnehmer darf solche Geschenke oder Vorteile unter keinen Umständen annehmen und muss den Arbeitgeber darüber informieren.