Mobiltelefon

Begriff

Im Zuge des technologischen Fortschritts und des digitalen Zeitalters besitzt die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer ein Smartphone, mit dem sie jederzeit und überall im Internet surfen, ihre E-Mails abrufen oder Nachrichten versenden können.

Während diese technologischen Mittel in vielen Fällen eine höhere Effizienz ermöglichen, werfen Mobiltelefone zahlreiche arbeitsrechtliche Probleme auf.

Aufnahme am Arbeitsplatz

Mit Smartphones ist es besonders einfach, Gespräche oder Videos ohne das Wissen der Gesprächspartner aufzunehmen.

Ob man einen Kollegen beim Diebstahl auf frischer Tat ertappen will, ein Beurteilungsgespräch aufzeichnen möchte, um Beweise gegen den Arbeitgeber zu sammeln, oder Fotos von einem Prototypen machen möchte, um sie an die Konkurrenz zu verkaufen: Es gibt viele Gründe, warum Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Aufnahmen machen wollen.

Es handelt sich um ein schwerwiegendes Verhalten, das eine Straftat oder sogar einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen kann. Der Arbeitnehmer muss unter Umständen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.

Überwachung

Aus Gründen der Qualitätskontrolle der Arbeit oder zu Schulungszwecken hört der Arbeitgeber manchmal Geschäftstelefone ab. Dabei muss er unbedingt bestimmte Bedingungen und ein strenges Verfahren einhalten. Anders verhält es sich bei privaten Telefonen, die für berufliche Zwecke genutzt werden.

Berufsbedingte Kosten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten zu erstatten, die dem Arbeitnehmer entstehen, um seine Arbeitsleistung zu erbringen. Insbesondere muss er die Abonnementkosten für das Geschäftstelefon bezahlen. Schwieriger ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer sein privates Mobiltelefon für berufliche Zwecke nutzt, sei es an einem normalen Arbeitstag oder im Rahmen des Homeoffice.

Die Unterscheidung zwischen berufsbedingten Kosten und Kosten, die durch private Anrufe oder Nachrichten verursacht werden, ist alles andere als einfach. Es besteht ein hohes Risiko, dass der Arbeitgeber die Privatsphäre des Arbeitnehmers verletzt.

Erreichbarkeit

Mit dem Mobiltelefon kann der Arbeitnehmer jederzeit und überall geschäftliche E-Mails oder Akten bearbeiten. Eine solche Praxis kann für die Vertraulichkeit der Unternehmensdaten riskant sein.

Außerdem wird der Beschäftigte manchmal dazu neigen, keine Grenzen mehr zwischen Beruf und Privatleben zu ziehen und Akten rund um die Uhr, auch abends und am Wochenende, zu bearbeiten. In einer solchen Situation besteht für den Arbeitnehmer auf Dauer die Gefahr, dass er in einen Burnout verfällt. Der Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um solche Situationen zu verhindern.

Nutzung während der Arbeitszeit

Die Nutzung des Mobiltelefons und das Herunterladen großer Dateien über das WLAN des Unternehmens kann zu einem Produktivitätsverlust für den Arbeitgeber führen. Es wird empfohlen, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und insbesondere eine Klausel in die Betriebsordnung aufzunehmen oder eine spezielle Richtlinie zu erstellen. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon