Lehrlinge

Lehrvertrag

Mit dem Lehrvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Lehrling für eine bestimmte Anzahl von Jahren in seinen Dienst zu nehmen und ihn auszubilden. Dieser Vertrag wird zwischen dem Lehrling, seinem Arbeitgeber und den zuständigen kantonalen Behörden geschlossen. Er muss die gesetzlich vorgeschriebene Form einhalten und kann nicht mündlich abgeschlossen werden.

De-facto-Lehrlingsausbildung

Trotz des Erfordernisses der Schriftform hat das Bundesgericht gelegentlich festgestellt, dass ein De-facto-Lehrlingsvertrag vorliegt. Die Unterscheidung zwischen Lehrvertrag, Praktikumsvertrag und Unterrichtsvertrag ist manchmal nicht einfach.

Was ist, wenn ein ungelernter Jugendlicher den Teams auf dem Feld folgt und sich "on the job" weiterbildet? Wenn eine Schule eine Schülerin ausbildet und in ihrem Friseursalon beschäftigt, ohne ihr ein Gehalt zu zahlen, handelt es sich dann um eine Lehre oder einen Unterrichtsvertrag?

Überstunden

Lehrlinge sind oft jung oder sogar minderjährig. Junge Arbeitnehmer reagieren empfindlicher auf Mehrarbeit. Aus diesem Grund ist die Dauer ihres Arbeitstages streng begrenzt.

Persönlichkeitsschutz

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen jüngsten Mitarbeitern eine erhöhte Pflicht zum Schutz der Persönlichkeit. Dieser Schutz betrifft sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit der Auszubildenden.

Er erstreckt sich vom Einstellungsgespräch bis zur Entlassung. Der Arbeitgeber muss besonders vorsichtig sein, wenn er im Vorstellungsgespräch Fragen stellt, die sich auf das Privatleben der Auszubildenden beziehen. Wenn er zu weit geht, besteht die Gefahr, dass die Behörden ihm die Erlaubnis zur Ausbildung von Lehrlingen entziehen. 

Der Arbeitgeber muss die Pflicht der Lehrlinge, sich auf den theoretischen Unterricht vorzubereiten, berücksichtigen, wenn er ihre Arbeitszeiten gestaltet. Bestimmte beschwerliche oder gefährliche Arbeiten sind ihnen untersagt. Abgesehen von besonderen Ausnahmen, die eingeschränkt werden, ist Sonntags- und Nachtarbeit verboten.

Lehrlinge sind oft minderjährig und daher besonders beeinflussbar. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass sie innerhalb des Unternehmens keinen schlechten Einflüssen ausgesetzt sind. Dazu muss er besondere Maßnahmen ergreifen.

Entlassung

Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag nur unter besonderen Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Entlassung ist nur restriktiv zulässig. Die Schwere des Fehlverhaltens der Lehrlinge wird unter Berücksichtigung seiner Jugend und seiner mangelnden Erfahrung geprüft.