Junger Arbeitnehmer

Erhöhte Bedürfnisse

Wenn ein Arbeitnehmer oder Auszubildender besonders jung ist, befindet er sich noch mitten in der Entwicklung. Seine Gesundheit, sowohl die physische als auch die psychische, ist anfälliger als die von älteren Mitarbeitern. Der Arbeitgeber hat eine erhöhte Pflicht, seine Persönlichkeit zu schützen, und muss besondere Maßnahmen ergreifen.

Praktikum

Für junge Arbeitnehmer ist ein Praktikum oft der erste Job, den sie bekommen, und der erste Schritt in die Berufswelt. Der Praktikant hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie die anderen Mitarbeiter, insbesondere in Bezug auf den Urlaub. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist jedoch eingeschränkt.

Einige Arbeitgeber nutzen die Jugend der Praktikanten aus und bieten ihnen einen unbezahlten Praktikumsvertrag an. Hierbei wird es sich in den meisten Fällen um eine missbräuchliche Situation handeln.

Arbeitsdauer und -zeiten

Der junge Arbeitnehmer, der sich noch in der Entwicklung befindet, neigt dazu, schneller zu ermüden als andere Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss dies berücksichtigen. Die Arbeitszeit von jungen Arbeitnehmern ist begrenzt. Sie dürfen bestimmte Arbeitszeiten oder gefährliche Tätigkeiten nicht ausführen.

Lohn und Sozialversicherungsbeiträge

Auf den Lohn eines jungen Arbeitnehmers werden grundsätzlich die gleichen Sozialversicherungsbeiträge erhoben wie auf den Lohn seiner Kollegen.

Der junge Arbeitnehmer, insbesondere wenn er Auszubildender oder Praktikant ist, erhält ein geringeres Gehalt als seine Kollegen. Manchmal ist auch die wöchentliche Arbeitszeit begrenzt. Da einige Sozialversicherungen von der Arbeitszeit, der Höhe des Jahresgehalts oder dem Alter des Arbeitnehmers abhängen, muss der junge Arbeitnehmer nicht unbedingt alle Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Sexuelle Belästigung, Mobbing und Arbeitskonflikte

Generell muss der Arbeitgeber seine Angestellten vor sexueller Belästigung oder Mobbing schützen. Er muss auch Maßnahmen ergreifen, um Arbeitskonflikte zu beenden.

Der Arbeitgeber muss besonders auf junge Arbeitnehmer achten. Aufgrund ihrer Unerfahrenheit werden sie sich vielleicht nicht von sich aus beschweren, wenn sie solche Situationen erleben. Der Arbeitgeber sollte besondere Maßnahmen ergreifen.

Schutz der Persönlichkeit

Junge Angestellte und Auszubildende sind besonders anfällig für schlechte Einflüsse innerhalb des Unternehmens. Der Arbeitgeber muss sich dessen bewusst sein und Maßnahmen ergreifen, um die Moral im Unternehmen zu wahren.

Auszubildende

Manchmal kommt es vor, dass der Arbeitgeber beschließt, einen Auszubildenden aufzunehmen. Dieser steht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber, der eine erhöhte Verpflichtung hat, seine Persönlichkeit zu schützen, und zwar schon beim Einstellungsgespräch.

Der Arbeitgeber riskiert in schweren Fällen den Verlust seiner Erlaubnis, Lehrlinge auszubilden, wenn er im Einstellungsgespräch zu persönliche Fragen stellt oder missioniert.

Während des Lehrvertrags ist nach der Probezeit nur eine fristlose Entlassung möglich. In einer solchen Situation muss der Arbeitgeber die Jugend und die mangelnde Erfahrung des Auszubildenden berücksichtigen, bevor er ihn wegen einer schweren Verfehlung kündigt. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon