Handlungsbevollmächtigter

Begriff

Der Unternehmensleiter hat oft weder die Zeit noch die Mittel, um alle Angelegenheiten des Unternehmens allein zu regeln. Er braucht oft eine Vertrauensperson, die ihm zur Seite steht. Dieser Mitarbeiter muss bestimmte Befugnisse zur Vertretung des Unternehmens haben, insbesondere um im Namen des Arbeitgebers bestimmte Geschäfte tätigen oder Verträge abschließen zu können.

Prokurist oder handlungsbevollmächtigter

Je nachdem, wie sehr der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vertraut ist und wie sehr er die Kontrolle über die Angelegenheiten des Unternehmens behalten will, möchte er dem Mitarbeiter mehr oder weniger Vertretungsbefugnisse einräumen.

Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter zum einfachen Handelsvertreter, zum Prokuristen oder zum handlungsbevollmächtigten ernennen. Diese drei Arten der Vertretung haben jeweils eigene gesetzliche Beschränkungen.

Grundsatz

Grundsätzlich kann der Handelsvertreter alle Geschäfte abschließen, die üblicherweise im Unternehmen durchgeführt werden, was außergewöhnliche Geschäfte ausschließt. Dieser Begriff ist manchmal schwer zu definieren und hängt vom Tätigkeitskreis des Unternehmens ab.

Um Klarheit zu schaffen, empfiehlt es sich, die Vertretungsbefugnis des Mitarbeiters schriftlich festzulegen.

Missbrauch

Es kommt vor, dass der Handelsvertreter seine Rechte überschreitet und im Namen des Unternehmensgeschäfte abschließt, zu denen er nicht befugt war. Gutgläubige Dritte, mit denen der handlungsbevollmächtigte diese Geschäfte abgeschlossen hat, sind gesetzlich geschützt. Das Unternehmen wird manchmal an Handlungen gebunden sein, die einer seiner Handelsbevollmächtigten unrechtmäßig vorgenommen hat. 

Entzug der Befugnisse

Wenn der Arbeitgeber mit den Diensten des handlungsbevollmächtigten nicht mehr zufrieden ist oder dieser seine Beschränkungse missbraucht, entzieht der Arbeitgeber dem handlungsbevollmächtigten manchmal ein seine Vertretungsbefugnisse. Ist er dazu berechtigt? Gilt dies auch, wenn der Arbeitnehmer nicht schuldhaft gehandelt hat?

 

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22 Apr., 2024 vonMarianne Favre Moreillon