Dienstwagen

Geschäftsausstattung

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alle notwendigen Materialien zur Verfügung stellen, damit dieser seine Arbeitsleistung erbringen kann. Wenn der Arbeitnehmer regelmäßig zu Kunden oder Lieferanten fahren muss, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber ihm einen Dienstwagen zur Verfügung stellt. Dann stellt sich die Frage nach der Erstattung der Kosten für den Unterhalt des Fahrzeugs.

Kosten

Der Dienstwagen verursacht erhebliche Kosten, wie z. B. Benzin, Öl, Service und Reparaturen. Bei der Anschaffung des Dienstwagens können sich die Anschaffungskosten und die Leasingraten auf eine beträchtliche Summe belaufen.

Wer muss für diese Kosten aufkommen? Gilt dies auch, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gegenteilige Vereinbarung getroffen haben? Was ist, wenn der Mitarbeiter den Dienstwagen für private Fahrten oder für Fahrten zu seinem üblichen Arbeitsplatz nutzt? Einige Informationen müssen im Lohnausweis vermerkt werden.

Schaden/Diebstahl/Unfall

Der Diebstahl des Dienstwagens oder ein Unfall kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen. In manchen Situationen wird der Arbeitnehmer haftbar gemacht und muss die entstandenen Kosten erstatten.

Dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz begeht. In besonderen Fällen kann der Mitarbeiter zudem entlassen werden.

Rückgabe

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage nach der Rückgabe des Dienstwagens, insbesondere wenn der Arbeitnehmer das Recht hatte, den Wagen für private Fahrten zu nutzen.

Wenn der Mitarbeiter von seiner Arbeitspflicht befreit wird, kann der Arbeitgeber dann die sofortige Rückgabe des Dienstwagens verlangen? Oder hat der Mitarbeiter ein Recht darauf, ihn während der Kündigungsfrist weiter zu nutzen? 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon