AHV-Rente

Beiträge 

Während des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung. Sowohl der Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber müssen auf den Lohn des Mitarbeiters Beiträge für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) zahlen. Bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erhält der Mitarbeiter eine AHV-Rente, deren Höhe von der Höhe und den Beitragsjahren des Mitarbeiters abhängt.

Nach dem Rentenalter

Nach Erreichen des Rentenalters möchten einige Mitarbeiter weiterarbeiten, sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder um während des Ruhestands eine Beschäftigung zu behalten. Dies bringt einige Änderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge und die berufliche Vorsorge.

Müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin Beiträge für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung zahlen? Wie wirkt sich die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters auf die Höhe der AHV-Rente aus? 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon