Rauchen am Arbeitsplatz

Rauchen am Arbeitsplatz 

Seit dem 1. Mai 2010 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Gesundheit vor der Schädlichkeit des Passivrauchens schützen soll. Fast alle Unternehmen sind davon betroffen.

Gesundheitsschutz

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz schützen. Er ist verpflichtet, das Rauchen aus den gemeinschaftlich genutzten Räumen des Unternehmens zu verbannen, auch aus gemeinsam genutzten Büros. Die Einrichtung von Raucherräumen bleibt möglich, ist aber an zahlreiche Bedingungen geknüpft.

Der Arbeitgeber darf Raucher deswegen jedoch nicht stigmatisieren. Das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Gesundheit von Nichtrauchern und dem Schutz der Persönlichkeit von Rauchern ist schwierig zu finden.

Risikopersonen

Diese Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit von nicht rauchenden Mitarbeitern sind in manchen Unternehmen schwer umzusetzen. Dies kann beispielsweise bei Terrassen und Raucherräumen in Restaurants, Bars oder Diskotheken der Fall sein.

Dies ist besonders problematisch, wenn dort gefährdete Personen, insbesondere schwangere oder stillende Frauen, beschäftigt sind. Der Arbeitgeber kann haftbar gemacht werden, wenn er keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit ergreift.

Raucherpausen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gleichbehandlung der Mitarbeiter zu beachten. Wenn einige Mitarbeiter regelmäßig zum Rauchen abwesend sind, stellt sich die Frage, ob die Pausenzeiten für die Mitarbeiter gleich lang sind. Der Arbeitgeber muss diese heikle Frage in einer Betriebsordnung regeln.

Elektronische Zigarette

Das Aufkommen der elektronischen Zigarette ist relativ neu. Zwar enthält sie keinen Tabak, doch sind ihre Auswirkungen auf die Gesundheit noch nicht eindeutig geklärt. Einige Studien deuten darauf hin, dass einige E-Zigaretten krebserregende Stoffe enthalten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Es ist unerlässlich, dass er Richtlinien für die Verwendung von E-Zigaretten am Arbeitsplatz erlässt. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon