1 Dez., 2018 von Marianne Favre Moreillon

Änderungsurlaub: Vorsicht !

1 Dez., 2018 von Marianne Favre Moreillon
Die Änderung des Arbeitsvertrags eines Arbeitnehmers ist möglich, aber Vorsicht, wenn der Arbeitnehmer dies ablehnt. Der Arbeitgeber muss wachsam sein!

Der Arbeitsvertrag ist nicht unveränderlich und muss an die wechselnden Anforderungen und Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst werden können. Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Vertrag ankündigt und gleichzeitig anbietet, einen neuen Vertrag zu den für den Arbeitnehmer ungünstigsten Bedingungen abzuschließen. Die Änderungskündigung ist eine strenge Bedingung geknüpft, die der Arbeitgeber unbedingt beachten muss.

 In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  • einseitige Änderung des Arbeitsvertrags
  • Entlassener und Angebot, einen neuen Arbeitsvertrag abschließen
  • Integration durch den Arbeitnehmer
  • Bedingungen für die Gültigkeit der Änderungskündigung
  • Krafttreten der Änderungen
  • Kündigungsfrist
  • Vergeltungsurlaub
  • Kollektive Umgruppierung

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