Weiterbildung

Nutzen

Angesichts des raschen technologischen Fortschritts investieren Unternehmen immer mehr in die Weiterbildung. Dies gilt vor allem für Führungskräfte und Angestellte, die wichtige Funktionen innehaben oder lange im Unternehmen bleiben. Der Arbeitgeber hat ein klares Interesse daran, seinen Mitarbeitern bestimmte Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, damit sie produktiver arbeiten können.

Arten von Schulungen

Es gibt Schulungen, von denen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber profitieren werden. Der Arbeitnehmer erwirbt neue Fähigkeiten, die ihm bei seinem beruflichen Aufstieg helfen. Der Arbeitgeber kann von den Kenntnissen, die der Mitarbeiter erwirbt, profitieren.

Weiterbildung kann nur im Interesse des Arbeitgebers erfolgen, insbesondere wenn sie speziell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten ist.

Manchmal zieht das Unternehmen keinen direkten Nutzen aus einer Weiterbildung, insbesondere wenn der Arbeitnehmer eine Weiterbildung außerhalb des Tätigkeitsbereichs des Arbeitgebers absolvieren möchte.

Bezahlung

Die Bezahlung der Ausbildungskosten und die Vergütung der dafür aufgewendeten Zeit hängt davon ab, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer von der Weiterbildung profitiert und wer sie beantragt hat.

Es empfiehlt sich, diese Frage in einer Ausbildungsvereinbarung zu regeln. Der Arbeitgeber muss in bestimmten Situationen einen angemessenen Beitrag zu den Ausbildungskosten leisten.

Überstunden

Wenn die Fortbildung hauptsächlich im Interesse des Arbeitnehmers erfolgt, kann der Arbeitgeber von ihm verlangen, dass er die ausgefallenen Stunden nachholt.

Um nicht unter Wasser zu geraten, neigt der/die Mitarbeiter/in dazu, viele Überstunden zu leisten. Wenn zu diesen noch die für das Studium aufgewendeten Stunden hinzukommen, ist die Gefahr der Überforderung nicht weit. Der Arbeitgeber muss solche Situationen vermeiden.

Rückzahlungsklausel

Wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten für eine Weiterbildung beteiligt hat, möchte er in der Regel nicht, dass diese nur einem zukünftigen Arbeitgeber zugute kommt. Unter bestimmten Bedingungen kann er eine Rückzahlungsklausel für den Fall vorsehen, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen vorzeitig verlässt.

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon