Vorstellungsgespräch

Vorstellungsgespräch

Das Vorstellungsgespräch ist ein Muss, um einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Es bietet dem Bewerber die Gelegenheit, seine Motivation unter Beweis zu stellen, und dem Arbeitgeber die Möglichkeit, alle notwendigen Fragen zu stellen, um sicherzustellen, dass er den idealen Bewerber einstellt.

Fragen und Privatleben

Das Vorstellungsgespräch ist eine Zeit, in der der Arbeitnehmer oft das Gefühl hat, "auf den Grill gelegt" zu werden. Ein Arbeitgeber stellt oft Fragen, die die Privatsphäre des Bewerbers berühren.

Auch wenn das Unternehmen noch nicht offiziell sein Arbeitgeber ist, ist es verpflichtet, die Persönlichkeit und das Privatleben des Bewerbers zu respektieren. Fragen im Zusammenhang mit Mutterschaft, einer möglichen Schwangerschaft, Sexualität oder auch Vorstrafen sind grundsätzlich unzulässig. Sie sind nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der angestrebten Stelle stehen.

Was ist mit einem Verein, der in Verhütungsmethoden aktiv ist und Fragen zur Sexualität von zukünftigen Auszubildenden stellt ? Hat ein zukünftiger Arbeitgeber das Recht, einen Bankangestellten nach Vorstrafen zu fragen? Von einem Buchhalter, einen Betreibungsauszug vorzulegen ? Solche Situationen sind heikel. Der Auszug aus einem speziellen Strafregister wird für bestimmte Berufe manchmal besser geeignet sein.

Google

Es ist üblich, dass neugierige zukünftige Arbeitgeber Bewerber für eine Arbeitsstelle "googeln". Diese Suche birgt manchmal Überraschungen... Der Arbeitgeber stößt vielleicht auf Fotos von nicht besonders schönen Trinkgelagen oder Informationen über den Familienstand, politische Mandate, Religion oder Hobbys des Bewerbers.

Verletzt der Arbeitgeber das Leben des Bewerbers ? Kann er die Einstellung aufgrund dieser Informationen aus dem Internet verweigern? Dies ist eine heikle Situation.

Lüge

Die Frage, ob der Bewerber auf eine Frage des Arbeitgebers hin lügen darf, ist komplex. Ob der Bewerber lügen darf, hängt davon ab, ob die Frage zulässig ist.

In bestimmten Situationen darf der Mitarbeiter nicht lügen oder die Wahrheit vor dem zukünftigen Arbeitgeber verbergen. Manchmal muss er sogar spontan bestimmte sensible Informationen preisgeben, z. B. über seinen Gesundheitszustand oder seine Vorstrafen.

Umgekehrt hat der Mitarbeiter manchmal das Recht, zu lügen oder sich zu weigern, die Fragen des Arbeitgebers zu beantworten.

Wenn der Arbeitgeber herausfindet, dass der Mitarbeiter ihn beim Vorstellungsgespräch angelogen hat, kann er einen Vertrauensverlust gegenüber seinem Mitarbeiter empfinden. Es ist wahrscheinlich, dass er den Mitarbeiter entlassen möchte.

Je nach den Umständen wird eine ordentliche oder fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. In anderen Fällen, wenn die gestellte Frage unzulässig war, kann der Arbeitgeber wegen missbräuchlicher Kündigung angeklagt werden. Dies ist eine heikle Situation und sollte mit Vorsicht behandelt werden.

Gesundheit

Der Gesundheitszustand des Bewerbers ist eine sensible persönliche Angabe und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich nur in Fällen nach dem Gesundheitszustand fragen, in denen dieser die Erfüllung der Arbeit verhindern oder wesentlich erschweren kann.

In einer solchen Situation kann der Bewerber sogar verpflichtet sein, den künftigen Arbeitgeber von sich aus über solche Gesundheitsprobleme zu informieren. Andernfalls droht ihm in schweren Fällen die fristlose Entlassung.

Diskriminierung bei der Einstellung

Suche nach Teamleiter (männlich), Kleinkindererzieher (männlich)... Ein Arbeitgeber, der sich weigert, eine junge Frau einzustellen, weil sie Kinder haben möchte...

Ein Arbeitgeber, der einen Bewerber aufgrund seines Geschlechts nicht einstellt, riskiert, dass er dem abgewiesenen Bewerber eine Entschädigung zahlen muss, die auf dem Gesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern basiert. In ganz besonderen Situationen kann das Geschlecht des Bewerbers jedoch ein zulässiger Grund für die Ablehnung der Einstellung sein. Der Arbeitgeber sollte diese sensen Fälle mit Vorsicht behandeln.

Referenzen

Der Arbeitgeber sammelt im Laufe des Arbeitsverhältnisses zahlreiche Informationen, z. B. über Arbeitsunfähigkeit, die Anzahl der Kinder oder das Verhalten des Arbeitnehmers im Unternehmen.

Dabei handelt es sich um sensible persönliche Daten, die der Arbeitgeber grundsätzlich vertraulich behandeln muss. Wenn ein zukünftiger Arbeitgeber ihn bittet, Referenzen über einen Bewerber zu geben, sollte er diese Situation mit Vorsicht behandeln.

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon