Videoüberwachung

Grund

Es gibt viele Gründe, warum der Arbeitgeber ein Überwachungssystem am Arbeitsplatz einrichten möchte. Manchmal möchte er Diebstähle bekämpfen oder überprüfen, ob die Beschäftigten das Zeiterfassungssystem nicht manipulieren.

Datenschutz

Wenn der Arbeitgeber ein System zur Videoüberwachung von Mitarbeitern einrichtet, kann er durch die Videoaufzeichnungen eine Vielzahl persönlicher Daten der Mitarbeiter sammeln.

Eine Überwachung von Mitarbeitern kann die Privatsphäre und die Persönlichkeit der Mitarbeiter stark beeinträchtigen. Darüber hinaus können sich diese schnell beobachtet oder unter Druck gesetzt fühlen, was ihre psychische Gesundheit beeinträchtigen kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor der Einführung eines solchen

Systems strenge Bedingungen und ein Verfahren einzuhalten.

Ziel

Das Überwachungssystem muss einem objektiven Bedürfnis des Arbeitgebers entsprechen, wie z. B. der Sicherheit oder der Verhinderung von Diebstahl oder Unfällen. Eine Überwachung, die eingerichtet wird, um das Verhalten der Angestellten an ihrem Arbeitsplatz zu kontrollieren, ist verboten.

Verhältnismäßigkeit

Videoüberwachung, die auf das Gesicht oder den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers gerichtet ist: Einige Überwachungssysteme greifen stark in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ein. Der Arbeitgeber muss einen wichtigen objektiven Grund haben, um eine solche Überwachung des Arbeitnehmers zu rechtfertigen. Andernfalls ist das System unverhältnismäßig und der Arbeitgeber kann haftbar gemacht werden.

Videoüberwachung

Wenn ein Videoüberwachungssystem eingerichtet wird, fühlen sich Arbeitnehmer häufig ausspioniert oder unter Druck gesetzt, insbesondere wenn die Kameras auf einen Ort gerichtet sind, an dem sich die Mitarbeiter regelmäßig aufhalten. Manchmal hat der Arbeitgeber jedoch berechtigte Gründe, Kameras in sensiblen Bereichen des Unternehmens wie Kassen oder Bankschaltern zu installieren.

Hier muss ein Gleichgewicht gefunden werden. Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass die Privatsphäre des Arbeitnehmers so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Homeoffice

Aus den Augen, aus dem Sinn? Wenn der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, sind die Möglichkeiten des Arbeitgebers, die Arbeit und die Arbeitszeiten des Mitarbeiters zu kontrollieren, begrenzter. Invasive Überwachungssysteme wie eine Videoüberwachung per Webcam werden häufig unzulässig sein. Der Arbeitgeber wird auf Systeme zurückgreifen müssen, die weniger in die Privatsphäre des Arbeitnehmers eingreifen.

Persönliche Daten

In allen Situationen muss der Arbeitgeber für den Schutz der persönlichen Daten seiner Angestellten sorgen. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit von Daten wie Videoaufnahmen zu gewährleisten. Er muss diese Daten nach einer bestimmten Zeit vernichten.

Sanktionen

Wenn die Videoüberwachung am Arbeitsplatz Verstöße oder Missbrauch durch einen Mitarbeiter aufdeckt, kann der Arbeitgeber Sanktionen gegen den Mitarbeiter verhängen, sofern die von ihm eingerichtete Überwachung rechtmäßig ist. Diese Sanktionen können von einer einfachen Verwarnung bis hin zur fristlosen Entlassung reichen.

In jedem Fall wird dem Arbeitgeber empfohlen, eine schriftliche Richtlinie zur Überwachung am Arbeitsplatz zu erlassen.

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon