Verspätung bei der Arbeit

Verspätungen

Die Ursachen für Verspätungen von Arbeitnehmern sind vielfältig. Staus auf der Straße, Flugausfälle aufgrund einer Naturkatastrophe, Störungen im öffentlichen Nahverkehr... Nur weil die Verspätung des Arbeitnehmers unverschuldet ist, bedeutet dies nicht, dass er die verlorenen Stunden nicht nachholen muss.

Unverschuldete Arbeitsverhinderung

Wenn der Arbeitnehmer aus einem Grund, den er nicht zu vertreten hat, zu spät kommt, ist er unverschuldet an der Arbeit verhindert.

Das Gesetz sieht jedoch vor, dass der Mitarbeiter nur dann Anspruch auf sein Gehalt hat, wenn diese Unfähigkeit in seiner Person begründet ist. Wenn seine Verspätung auf einen objektiven Grund außerhalb seiner Person zurückzuführen ist, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Lohn zu zahlen.

Blockierte Straße aufgrund eines Schneesturms? Auto springt aufgrund von Frost nicht an? Blockierte Grenzen ? Streik der öffentlichen Verkehrsmittel? Sturz aufgrund von Glatteis?

Die Unterscheidung zwischen einem objektiven Grund, der außerhalb des Arbeitnehmers liegt, und einer Arbeitsunfähigkeit, die in seiner Person begründet ist, ist manchmal nicht einfach.

Nachholen

Wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines außerhalb seiner Person liegenden Grundes zu spät kommt, kann der Arbeitgeber von ihm verlangen, die verlorenen Stunden nachzuholen. Andernfalls kann er unter bestimmten Bedingungen die Vergütung für diese Stunden von seinem nächsten Gehalt abziehen.

Wiederholt zu spät kommen

Einmal wegen eines Staus zu spät zur Arbeit kommen, kann jedem passieren. Aber wie geht man damit um, wenn ein Mitarbeiter wiederholt zu spät kommt und es ihm schwerfällt, morgens aufzustehen? Solche Verspätungen können die Arbeit im Unternehmen gefährden, vor allem wenn der Mitarbeiter im Team arbeitet. Verwarnung, ordentliche oder sogar fristlose Kündigung - welche Maßnahmen Sie ergreifen, hängt von den Umständen ab.

Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Arbeitszeugnis die Wahrheit zu sagen. Er darf kein falsches, lobendes Zeugnis verfassen und schwerwiegende Vorfälle, für die der Arbeitnehmer verantwortlich ist, weglassen. Sind verspätete Ankünfte so schwerwiegend, dass der Arbeitgeber sie erwähnen muss? 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon