Stillende Frauen

Begriff

Wenn eine Mitarbeiterin stillt, handelt es sich um eine Zeit, in der ihre Gesundheit und die ihres Kindes stärker gefährdet sind. Der Arbeitgeber hat eine erhöhte Pflicht, ihre Gesundheit zu schützen.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich das Stillen positiv auf die Gesundheit des Säuglings auswirkt. Um das Stillen auch nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu fördern, hat die Schweiz ein internationales Übereinkommen ratifiziert und entsprechende gesetzliche Bestimmungen erlassen.

Pausen

Wenn eine Mutter ihr Kind nach dem Mutterschaftsurlaub stillen möchte, hat sie das Recht auf bezahlte Pausen, um zu stillen oder die Milch abzupumpen. Die Dauer und Häufigkeit ihrer Pausen hängt von der Länge des Arbeitstages der Mitarbeiterin ab.

Die Mitarbeiterin hat nur in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes Anspruch darauf.

Arbeitszeit

Angesichts der Stillpausen der Arbeitnehmerin kann der Arbeitgeber versucht sein, ihren Arbeitstag zu verlängern oder sie Überstunden machen zu lassen, um die verlorene Zeit wieder aufzuholen.

Das Stillen kann jedoch eine anstrengende Zeit für die Arbeitnehmerin sein, die ausreichend Ruhepausen benötigt. Die Länge ihres Arbeitstages und die Möglichkeit, sie zu Überstunden aufzufordern, sind sehr begrenzt.

Verbotene Tätigkeiten

Der Schutz der Gesundheit der stillenden Arbeitnehmerin ist von größter Bedeutung. Bestimmte toxische Substanzen oder schädliche Mikroorganismen können in die Milch der Schwangeren gelangen und letztendlich die Gesundheit ihres Kindes beeinträchtigen. Dies kann auch der Fall sein, wenn die stillende Frau dem Passivrauchen ausgesetzt ist, z. B. wenn sie als Kellnerin auf einer Terrasse oder in einem Raucherraum arbeitet.

Darüber hinaus gibt es Arbeiten, die für stillende Frauen beschwerlich oder gefährlich sind. Dies gilt insbesondere für das Bewegen schwerer Lasten von Hand oder für Arbeiten, die Kälte oder Hitze ausgesetzt sind.

In solchen Fällen muss der Arbeitgeber der stillenden Frau grundsätzlich eine geeignete und ungefährliche Arbeit anbieten. Andernfalls muss der Arbeitgeber ihr unter bestimmten Bedingungen für eine bestimmte Zeit den Lohn zahlen.

Missbräuchliche Kündigung

Angesichts der zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen, die stillende Frauen schützen, kann der Arbeitgeber gewisse Befürchtungen haben. Er ist manchmal versucht, die Arbeitnehmerin zu entlassen, um zu vermeiden, dass er Stillpausen gewähren oder einen Stillraum einrichten muss.

Eine solche Kündigung läuft stark Gefahr, als diskriminierend, missbräuchlich und als Verdrängungskündigung eingestuft zu werden. Die finanziellen Folgen für den Arbeitgeber können erheblich sein. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon