Sozialplan

Massenentlassung

Bei Wirtschaftskrisen und in dunklen Zeiten ist der Arbeitgeber manchmal gezwungen, Umstrukturierungen vorzunehmen oder eine große Anzahl von Mitarbeitern zu entlassen. Wenn diese Entlassungen die gesetzlichen Schwellenwerte erreichen, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Entlassungen, die Frist, innerhalb derer sie ausgesprochen werden, und die Größe des Unternehmens, handelt es sich um eine Massenentlassung.

Der Arbeitgeber muss das formelle Konsultationsverfahren zwingend einhalten, sobald er eine Massenentlassung plant. Wenn er das Konsultationsverfahren nicht einhält, kann er im Falle einer gerichtlichen Klage dazu verpflichtet werden, jedem entlassenen Arbeitnehmer eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung zu zahlen.

Konsultationsverfahren

Vor einer Massenentlassung muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer oder die Personalkommission konsultieren. Er muss meurt früh genug tun. Wenn der Arbeitgeber die Konsultation der Arbeitnehmer durchführt, obwohl er bereits den Beschluss gefasst hat, sie zu entlassen, besteht die Gefahr, dass die Entlassungen als missbräuchlich eingestuft werden.

Der Arbeitgeber muss alle Informationen über die Massenentlassung schriftlich mitteilen.

Sozialplan

Der Sozialplan hat zum Ziel, die Folgen einer Massenentlassung für die betroffenen Arbeitnehmer zu verhindern oder abzumildern. Es sind alle Arten von Maßnahmen denkbar. Sie müssen die Gleichbehandlung beachten. Für kleine Unternehmen ist die Gewährung eines Sozialplans fakultativ.

Große Unternehmen müssen einen Sozialplan aushandeln, wenn sie mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Arbeitnehmern beschäftigen. Ob der Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern, der Personalkommission oder einer Gewerkschaft verhandeln muss, hängt von der spezifischen Situation des jeweiligen Unternehmens ab.

Wenn sich die Parteien nicht über den Abschluss des Sozialplans einigen können, müssen sie sich an ein Schiedsgericht wenden.

Engpass

Im Zusammenhang mit einer Massenentlassung können die Situation und die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern angespannt sein. Wenn die Verhandlungen über den Sozialplan ins Stocken geraten, kann es zu einem Abbruch des sozialen Dialogs oder in schweren Fällen zu Streiks der Mitarbeiter kommen.

Im Rahmen des Verfahrens zur Massenentlassung gibt es Lösungen. Der Arbeitgeber kann sich an die zuständigen Behörden wenden, um den Dialog mit den Mitarbeitern wieder aufzunehmen und den Streik zu beenden.

Wenn der Abschluss eines Sozialplans vorgeschrieben ist, die Parteien sich aber nicht einigen können, kann ein Schiedsgericht eingeschaltet werden, das einen Sozialplan beschließt.  

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon