Sensible personenbezogene Daten

Begriff

Laut Datenschutzgesetz sind sensible Daten Informationen über die politischen oder religiösen Ansichten, die Gesundheit, die Intimsphäre und mögliche Strafverfolgung der betroffenen Person. Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen kann der Arbeitgeber Kenntnis von persönlichen Daten des Arbeitnehmers erhalten.

Der Umgang mit solchen Daten ist besonders sensibel. Der Arbeitgeber darf diese Daten nur insoweit verarbeiten, als sie sich auf die Eignung des Arbeitnehmers für die Stelle beziehen oder für die Erfüllung des Arbeitsvertrags erforderlich sind. Die Verarbeitung dieser Daten kann auch durch ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers oder die Einwilligung des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein.

Bewerbung

Kontaktdaten, Hobbys, politische Mandate... Der Lebenslauf eines Bewerbers ist voll von Informationen, die für einen zukünftigen Arbeitgeber wertvoll sind. Einige dieser Informationen stellen sensible personenbezogene Daten dar. Der Arbeitgeber darf nicht alle Maßnahmen ergreifen, die er für sinnvoll hält, um diese Informationen zu überprüfen, einschließlich der Suche im Internet und in sozialen Netzwerken. Wenn ein potenzieller Arbeitgeber ihn um Referenzen bittet, darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine sensiblen persönlichen Daten über seinen ehemaligen Arbeitnehmer wie Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit offenlegen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

Gesundheitszustand und Schwangerschaft

Daten, die sich auf den Gesundheitszustand oder eine Schwangerschaft der Arbeitnehmerin beziehen, sind besonders sensibel und müssen vertraulich behandelt werden. Es gibt jedoch besondere Situationen, in denen der Arbeitgeber Fragen über den Gesundheitszustand oder den Wunsch nach einer Schwangerschaft einer Bewerberin für einen Arbeitsplatz stellen darf. Dies ist der Fall, wenn diese Daten in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz des Arbeitnehmers stehen.

Weitergabe an Dritte

Zivilstand, Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, Staatsangehörigkeit, Vorstrafen, Verschuldung usw. Der Arbeitgeber hat manchmal Kenntnis von besonders sensiblen persönlichen Daten. Er darf sie ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es gibt ein Gesetz, das ihm dies erlaubt.

Die Weitergabe von persönlichen Daten ins Ausland ist besonders problematisch, wenn das betreffende Land keinen angemessenen Datenschutz bietet.

Referenzen

Ein potenzieller Arbeitgeber ruft einen früheren Arbeitgeber des Bewerbers an und bittet ihn, ihm bestimmte Informationen zu geben. Diese Referenzen sind sowohl für den künftigen Arbeitgeber als auch für den Bewerber von größter Bedeutung.

Der Arbeitgeber muss jedoch wachsam sein. Bestimmte Daten, insbesondere über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, sind besonders sensibel. Der Arbeitgeber riskiert, dafür haftbar gemacht zu werden.

Personalakte

Jede Person hat das Recht, Einsicht in ihre Personalakte zu verlangen und eine schriftliche Kopie davon zu erhalten. Wenn der Arbeitnehmer dies beantragt, ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, Einsicht in die Akte zu nehmen. Dieses Recht auf Zugang stellt manchmal einen Rechtsmissbrauch dar, insbesondere wenn der Arbeitnehmer versucht, Beweise für ein Verfahren gegen seinen Arbeitgeber zu sammeln.

Epidemie/Pandemie

Im Falle einer Pandemie muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Manchmal ist er versucht, die Angestellten medizinisch zu testen oder einen Test von ihnen zu verlangen, um eine Ansteckung von Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens und von Kunden zu verhindern.

Ob zur Organisation einer Impfveranstaltung im Unternehmen oder zu Präventionszwecken, der Arbeitgeber hat ein Interesse daran zu erfahren, ob seine Mitarbeiter geimpft sind, ob sie sich impfen lassen möchten oder aus welchem Grund sie die Impfung ablehnen.

Der Gesundheitszustand ist ein sensibles persönliches Datum. Die Frage, ob der Arbeitgeber das Ergebnis eines Screeningtests verlangen kann oder ob der Arbeitnehmer geimpft ist oder nicht, ist heikel.

Internet und Handy am Arbeitsplatz

Wenn der Arbeitgeber es nicht verbietet, ist es üblich, dass Arbeitnehmer den dienstlichen Computer oder Laptop nutzen, um private Internetrecherchen durchzuführen oder private Nachrichten zu versenden. Soziale Netzwerke, politische Websites, private Nachrichten an den Ehepartner... Diese Daten sind persönlich und sensibel. Wenn der Arbeitgeber die Nutzung von Internet und Handy am Arbeitsplatz überwachen möchte, muss er ein strenges Verfahren einhalten und eine Richtlinie erstellen.

Sensible Daten des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber Kenntnis von den persönlichen Daten des Arbeitnehmers hat, kann der Arbeitnehmer auch Kenntnis von sensiblen Daten des Arbeitgebers haben. Zu diesen gehören beispielsweise Kundenlisten, Geschäftsgeheimnisse und die finanzielle Situation des Unternehmens.

Der Arbeitnehmer ist an seine Schweigepflicht gebunden. Um sich selbst bestmöglich zu schützen, sollte der Arbeitgeber eine Klausel über Sorgfalt, Treue und Vertraulichkeit in den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers aufnehmen.

Für bestimmte Funktionen kann der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter ein Wettbewerbsverbot vereinbaren, um zu verhindern, dass dieser sensible personenbezogene Daten des Unternehmens zugunsten anderer Konkurrenzunternehmen verwendet. Die Wettbewerbsklausel unterliegt jedoch zahlreichen Bedingungen für ihre Gültigkeit.

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon