Rachekündigung

Ansprüche

Das Arbeitsverhältnis ist nicht immer ein langer, ruhiger Fluss. Der Arbeitnehmer macht regelmäßig Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber geltend: Bezahlung von Überstunden, Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeit vor Mobbing, Lohnerhöhung, Urlaubsanspruch....

Nun ist der Arbeitgeber angesichts eines Arbeitnehmers, den er als fordernd empfindet, manchmal versucht, ihn zu entlassen. Dies wird gemeinhin als "Rachekündigung" oder "Vergeltungskündigung" bezeichnet.

Missbrauch

Damit der Arbeitnehmer nicht davon abgehalten wird, seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, ist er bis zu einem gewissen Grad vor Kündigungen geschützt. Er muss zuvor in gutem Glauben Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber geltend gemacht haben. Wenn der Arbeitgeber ihn aus diesem Grund entlässt, riskiert er viel. Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung verlangen.

Wenn der Arbeitgeber zudem seine vertraglichen Pflichten im Vorfeld verletzt hat, erhöht sich das Risiko. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber angesichts einer Situation sexueller Belästigung oder Mobbings keine angemessenen Maßnahmen ergreift und dann die Arbeitnehmerin entlässt, als diese ihre Rechte in Anspruch nimmt.

Gleichstellung von Frauen und Männern

Das Gesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern sieht eine Reihe von Rechten vor, auf die sich die Arbeitnehmerin berufen kann, darunter vor allem die Lohngleichheit. Eine Mitarbeiterin, die einen solchen Anspruch geltend macht, genießt einen besonderen Schutz. Neben einer Entschädigung kann die Arbeitnehmerin unter bestimmten Bedingungen die Wiedereinstellung an ihrem Arbeitsplatz verlangen.

Whistleblowing

Ein Arbeitnehmer wird Zeuge von Missständen bei seinem Vorgesetzten oder von unangemessenem Verhalten eines Kollegen gegenüber einem Kunden oder Patienten. Je nach den Umständen kann und muss er diese Missstände melden. Ja, aber an wen? Ist er vor einer vergeltenden Entlassung durch einen Arbeitgeber geschützt, dem diese Hinweise nicht gefallen haben? Der "Whistleblower" befindet sich in einer schwierigen Lage.

Änderungskündigung

Der Arbeitsvertrag ist nicht unveränderlich und muss an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden können. Insbesondere bei Wirtschaftskrisen muss der Arbeitgeber manchmal die Arbeitsverträge seiner Angestellten zu deren Ungunsten ändern.

Dabei muss der Arbeitgeber ein bestimmtes Verfahren einhalten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kündigung als Vergeltungsurlaub eingestuft wird, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlässt, weil er diesen Änderungen nicht zugestimmt hat.

Verfahren

Wenn ein Arbeitnehmer mit einer Vergeltungsmaßnahme konfrontiert wird, muss er schnell reagieren, gegen seine Entlassung Einspruch erheben und die Gründe für die Entlassung einfordern. Der/die Mitarbeiter/in muss innerhalb einer bestimmten Frist rechtliche Schritte einleiten.

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon