Pausen

Begriff

Kaffeepausen, Zigarettenpausen, Essenspausen, Stillpausen, Gebetspausen... Da kann man schon mal durcheinander kommen! Welche sind obligatorisch? Wann muss der Arbeitgeber sie gewähren? Sind alle Arbeitnehmer gleichgestellt?

Gesundheitsschutz

Der Arbeitgeber ist der Garant für die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Bestimmte Pausen sind notwendig, damit die Mitarbeiter ihre Batterien im Laufe des Tages wieder aufladen können. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ihre Pausen einhalten. Andernfalls riskiert er, im Falle eines Unfalls oder Burnouts haftbar gemacht zu werden.

Die Anzahl und die Dauer der Pausen hängen grundsätzlich von der Länge des Arbeitstages ab. Einige Mitarbeiter befinden sich jedoch in besonderen Situationen, insbesondere wenn ihr Gesundheitszustand schwächer ist. Der Arbeitgeber muss ihnen innerhalb der gesetzlichen Grenzen mehr Pausen gewähren.

Pause oder Arbeitszeit

Grundsätzlich kann sich der Arbeitnehmer während seiner Pause frei bewegen. Wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer während seiner Pause auf Abruf ist oder das Unternehmen nicht verlassen kann? Handelt es sich dann um eine Pause oder um Arbeitszeit?

Betriebskantine

Damit die Pause ihren Erholungszweck erfüllen kann, muss der Arbeitnehmer eine Möglichkeit haben, etwas zu essen und sich hinzusetzen. Der Arbeitgeber muss in bestimmten Situationen den Arbeitsplatz umgestalten und eine Betriebskantine einrichten.

Aufzeichnung der Arbeitszeit

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitszeit und die Pausen seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen, wenn diese vorgeschrieben sind. Es gibt jedoch Ausnahmen und Möglichkeiten, die Arbeitszeit auf Arbeitszeit aufzuzeichnen, wenn es sich um Mitarbeiter handelt, die vereinfacht bei der Gestaltung ihrer weitgehend autonom sind.

Mutterschaft

Die Schwangerschaft ist eine Zeit, in der die Mitarbeiterin schneller ermüdet. Wenn sie bestimmte anstrengende Tätigkeiten ausübt, hat die schwangere Mitarbeiterin das Recht auf zusätzliche bezahlte Pausen.

Während der Stillzeit hat die Arbeitnehmerin das Recht auf Pausen, um ihre Kunst zu stillen oder die Milch abzupumpen. Diese Pausen hängen weitgehend von der Dauer der täglichen Arbeit der Arbeitnehmerin ab. Nach einer bestimmten Zeit werden diese Pausen nicht mehr bezahlt.

Junge Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer besonders jung ist, hat er eine niedrigere Ermüdungsresistenz als seine älteren Kollegen. Die Dauer seines Arbeitstages ist begrenzt. Beinhaltet diese Dauer auch die Pausenzeiten?

Homeoffice

Wenn der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, hat der Arbeitgeber weniger Kontrolle über seine Arbeitszeit und seine Pausen. Missbrauch ist dann nicht weit. Wie sollte der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer umgehen, der nie seine Mittagspause nimmt, um früher Feierabend zu machen, oder der stattdessen über den Tag verteilt zahlreiche Zigarettenpausen einlegt? Muss der Arbeitgeber seine Arbeitszeiten und Pausen aufzeichnen?

Flexible Arbeitszeiten

Gleitzeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen den Beginn und das Ende seines Arbeitstages sowie die Dauer seiner Mittagspause selbst bestimmen kann. Diese Arbeitszeit ermöglicht es, das Privat- und Berufsleben besser miteinander zu vereinbaren.

Dieses System wird von den Arbeitnehmern oft gut angenommen, kann aber in der Umsetzung heikel sein. Der Arbeitgeber muss mit Missbrauch umgehen, insbesondere mit Arbeitnehmern, sterben ihre Pausen nicht nehmen, um früher Feierabend zu machen.

Religion

Der Arbeitgeber muss allgemein die Religionsfreiheit des Arbeitnehmers schützen und respektieren. Aber wie weit reicht diese Pflicht? Muss er dem Arbeitnehmer zusätzliche Pausen gewähren, damit er beten kann? Wie steht es mit der Gleichbehandlung?

Zigarette

Seit dem Inkrafttreten des Passivrauchgesetzes ist das Rauchen im Unternehmen grundsätzlich verboten. Der Arbeitgeber darf rauchende Angestellte jedoch nicht stigmatisieren. Muss er ihnen zusätzliche Raucherpausen gewähren? 

Top Articles

1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon