Konkurrenztätigkeit

Treuepflicht

gemäß seiner Treuepflicht ist der Arbeitnehmer verpflichtet, unter allen Umständen die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers zu wahren. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nur während der Arbeitszeit an seine Treuepflicht gebunden. Während der gesamten Vertragsdauer darf der Arbeitnehmer jedoch keine bezahlte Arbeit für einen Dritten verrichten, sofern diese seine Treuepflicht verletzt und insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert.

Führungskräfte

Führungskräfte unterliegen einer erhöhten Treuepflicht. Die Ausübung einer konkurrierenden Tätigkeit ist ein besonders schwerer Verstoß, der in bestimmten Fällen zu einer fristlosen Kündigung führen kann.

Nebenerwerb

Um das Monatsende aufzubessern, sehen sich manche Arbeitnehmer gezwungen, neben ihrer Haupttätigkeit eine zweite Erwerbstätigkeit auszuüben. Aufgrund ihrer Treuepflicht dürfen sie unter keinen Umständen eine Tätigkeit ausüben, die mit ihrem Arbeitgeber konkurriert, auch nicht zu einer bestimmten Konzentration.

Die Feststellung, ob eine konkurrierende Tätigkeit vorliegt oder nicht, ist nicht immer einfach. Darf ein Uhrmacher, der in einer Fabrik für Luxusuhren angestellt ist, in seiner Freizeit Uhren reparieren? Darf ein Schmuckpolier als Mechaniker in einer Autowerkstatt arbeiten?

Krankschreibung

Wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, bleibt er an seine Treuepflicht gebunden. Er muss alles tun, um so schnell wie möglich wieder gesund zu werden.

Ein Mitarbeiter, der während dieser Zeit für einen Dritten eine Tätigkeit ausübt, sei es eine Erwerbstätigkeit oder eine unentgeltliche Tätigkeit, verletzt seine Treuepflicht. Eine solche Verletzung ist besonders schlimm, wenn diese Tätigkeit den Arbeitgeber konkurrenziert.

Sabbatical

Während eines unbezahlten Urlaubs werden die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag grundsätzlich ausgesetzt. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter bleibt jedoch an die Treuepflicht gebunden und kann nicht jede Tätigkeit nachgehen, wenn diese die Pflichten verletzt.

Urlaub

Der Urlaub hat den Zweck, dass sich der Arbeitnehmer erholt und neue Kräfte sammelt. Der Arbeitnehmer ist zwar grundsätzlich frei in der Wahl seiner Aktivitäten, diese werden jedoch durch das Verbot, mit dem Arbeitgeber zu konkurrieren, eingeschränkt.

Urlaubszeit

Nach seiner Entlassung ist ein leitender Angestellter während der Urlaubszeit von seiner Arbeitspflicht befreit. Manchmal möchte er diese freie Zeit nutzen, um ein Unternehmen aufzubauen, das mit seinem Arbeitgeber konkurriert, oder eine neue Tätigkeit zu beginnen.

Er bleibt an seine Treuepflicht gebunden und darf während der Kündigungsfrist keine konkurrierende Tätigkeit ausüben, auch wenn er freigestellt wird. Stellt die Einholung von Auskünften oder der Eintrag ins Handelsregister bereits eine konkurrierende Tätigkeit dar? Die Antwort auf diese Frage ist folgenschwer, da sie zu einer fristlosen Kündigung aus offensichtlichen Gründen führen kann.

Sanktionen

Wenn ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Arbeitgeber konkurriert, kann er dessen wirtschaftliche Interessen direkt gefährden. Je nach Fall handelt es sich dabei um eine schwere Verfehlung. Der Arbeitgeber kann Maßnahmen gegenüber seinem Mitarbeiter ergreifen, die bis zur fristlosen Entlassung reichen können. Die Schwere der Strafe hängt von den Umständen ab. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon