Kleidung

Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist eine Grundfreiheit, die in der Bundesverfassung verankert ist. Die Wahl der Kleidung ist ein Mittel wie jedes andere, um sich auszudrücken, insbesondere wenn es sich um ein religiöses Zeichen wie ein Kopftuch oder eine Kippa handelt.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Freiheit des Arbeitnehmers, seine Meinung zu äußern und seine Kleidung zu wählen, zu respektieren und zu schützen. Diese Freiheit kann durch die überwiegenden Interessen des Arbeitgebers sowie aus Gründen der Arbeitssicherheit eingeschränkt werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Richtlinie über die Bekleidung am Arbeitsplatz zu erlassen. 

Schleier und auffällige Zeichen

Eine Angestellte beschließt, zu bekehren und an ihrem Arbeitsplatz einen Schleier zu tragen. Spannungen zwischen Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten, die diese Wahl nicht akzeptieren, oder auch ein Bruch mit dem neutralen Image des Unternehmens: Die Befürchtungen des Arbeitgebers angesichts dieser Situation sind real.

In manchen Situationen kann er eine Kleiderordnung erlassen und von der Arbeitnehmerin verlangen, dass sie am Arbeitsplatz keine auffälligen Zeichen trägt. In anderen Fällen hingegen wird die Religionsfreiheit der Mitarbeiterin Vorrang vor den Interessen des Arbeitgebers haben. Ein Verbot des Tragens eines Kopftuchs wird in manchen Fällen unzulässig sein.

Wenn das Tragen eines religiösen Zeichens am Arbeitsplatz zu Konflikten zwischen Kollegen führt, darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht einfach entlassen, ohne vorher andere Maßnahmen zu ergreifen.

Image des Unternehmens

Angemessene Kleidung gefordert: Wenn Arbeitnehmer mit Kunden, Lieferanten oder externen Partnern in Kontakt kommen, repräsentieren sie das Image des Unternehmens. Der Arbeitgeber hat ein überwiegendes Interesse daran, dass sich die Mitarbeiter angemessen kleiden und nicht mit sichtbaren Tätowierungen oder Piercings erscheinen.

Die Befugnis des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern Anweisungen zu erteilen, hat jedoch Grenzen. Er kann nicht so weit gehen, die Farbe der Unterwäsche seiner Mitarbeiter zu reglementieren, wie es damals eine große Bank versucht hat!

Sicherheit am Arbeitsplatz

Wenn der Sommer und die große Hitze kommen, tauschen die Angestellten manchmal Helme und Sicherheitsschuhe gegen Flip-Flops und Bermudas ein. Der Arbeitgeber muss unbedingt reagieren. Andernfalls riskiert er, bei einem Unfall haftbar gemacht zu werden.

Sexuelle Belästigung

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Persönlichkeit seiner Angestellten zu schützen und Situationen sexueller Belästigung zu verhindern. Zu kurze, enge oder durchsichtige Kleidung kann jedoch dazu führen, dass sich die Mitarbeiter unwohl fühlen oder dass schwere Bemerkungen oder Witze gemacht werden. Das Gleichgewicht zwischen der freien Wahl der Kleidung und dem Schutz vor sexueller Belästigung ist manchmal schwer zu finden.

Firmenabend

Trotz der lockeren Atmosphäre bleibt ein Mitarbeiterabend eine geschäftliche Veranstaltung. Der Arbeitnehmer sollte dies bei der Wahl seiner Kleidung für den Abend berücksichtigen. Außerdem muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Zwischenfälle zu vermeiden, wie z. B. einen betrunkenen Mitarbeiter, der halbnackt auf dem Tisch tanzt. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon