Heimarbeit

Definition

Homeoffice oder Heimarbeit ermöglicht es Arbeitnehmern, von zu Hause aus für ihren Arbeitgeber zu arbeiten. Sie wird bei Arbeitnehmern immer beliebter, da sie so Staus und überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln entgehen können. Bei besonders virulenten Pandemien wie der Covid-19-Pandemie kann Homeoffice die Ausbreitung der Krankheit verlangsamen und die Mitarbeiter in Sicherheit bringen.

Obwohl die Homeoffice viele Vorteile bietet, wirft sie auch viele spezifische Probleme auf.

Datenschutz

Bei der Arbeit von zu Hause aus verarbeitet der Arbeitnehmer Daten des Unternehmens, seiner Kunden und Lieferanten zu Hause. Dies bringt ein erhöhtes Risiko für die Vertraulichkeit mit sich. Wenn der Arbeitnehmer beschließt, auf einer Terrasse zu arbeiten, gibt es noch mehr Risiken für die Vertraulichkeit dieser Daten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um solche Situationen zu verhindern und die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.

Berufsbedingte Kosten

Um Doppelarbeit zu vermeiden, kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer für das Homeoffice ihre eigene Ausrüstung wie Laptop, Mobiltelefon oder auch Internetanschluss verwenden. Dieses Phänomen hat sich vor allem im Rahmen der Covid-19-Pandemie ausgebreitet, als Arbeitgeber überstürzt Homeoffice einführen mussten.

Während klar ist, dass die zusätzlichen beruflichen Kosten, insbesondere für die Telefonie, vom Arbeitgeber übernommen werden müssen, ist die Frage bei den Kosten, die dem Arbeitnehmer bereits privat entstanden sind, umstrittener. Muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlen, wenn dieser seinen Internetvertrag nutzt oder ein Zimmer in seiner Wohnung für Homeoffice verwendet?

Überwachung des Arbeitnehmers

Bei Homeoffice hat der Arbeitgeber weniger Möglichkeiten, die Arbeit seiner Arbeitnehmer zu kontrollieren. Er ist dann eher versucht, eine Überwachung seiner Arbeitnehmer vorzunehmen, um zu überprüfen, ob er alle seine Arbeitsstunden ableistet, ob er erreichbar ist oder ob die Arbeit des Arbeitnehmers von hoher Qualität ist. Der Arbeitgeber muss strenge Bedingungen und Verfahren einhalten, bevor er eine solche Überwachung einführt.

Dem Arbeitgeber stehen andere Mittel zur Verfügung, um die Qualität der Arbeit des Arbeitnehmers zu überprüfen, die wirksamer sind und die Persönlichkeit des Arbeitnehmers weniger verletzen.

Gesundheit

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die physische und psychische Gesundheit seiner Angestellten zu erhalten. Diese Pflicht gilt auch, wenn der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet.

Wenn Homeoffice überstürzt eingeführt wird, kann sie sich auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken, insbesondere wenn das Büro und die Ausstattung zu Hause des Beschäftigten nicht ergonomisch sind. Der Arbeitgeber muss reagieren.

Wenn ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, ist es für ihn schwieriger, zwischen Beruf und Privatleben zu unterscheiden. Fern von den Kollegen lässt sich der Mitarbeiter manchmal auf unregelmäßige Arbeitszeiten ein und fühlt sich manchmal sozial isoliert, was seine psychische Gesundheit gefährden kann. Ertrunken in Akten, mit Kindern, um die er sich kümmern muss, kann sich der Arbeitnehmer unfähig fühlen, seinen Verpflichtungen nachzukommen.  Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um solche Situationen zu verhindern.

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie weisen einige Personen Merkmale auf, die sie anfälliger für dieses Virus machen. Der Arbeitgeber muss ihnen, solange es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Andernfalls muss der Arbeitgeber ihnen während ihrer Abwesenheit ihr Gehalt zahlen.

Grenzgänger

Der Arbeitgeber muss besonders wachsam sein, wenn er seinen Grenzgängern Homeoffice ermöglicht. Denn wenn die Heimarbeit einen bestimmten Prozentsatz überschreitet, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge am Wohnort des Arbeitnehmers abführen. Diese Regelung wurde während der Zeit der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit Covid-19 gelockert. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon