Handelsreisender

Begriff

Der Handelsreisende, auch Verkäufer oder Handelskaufmann genannt, wird vom Arbeitgeber damit beauftragt, als Vermittler zwischen dem Unternehmen und den Kunden oder Lieferanten zu fungieren. Manchmal wird er im Namen des Unternehmens direkt Verträge mit den Kunden abschließen. Manchmal wird er nur damit beauftragt, Kunden zu finden, und das Unternehmen schließt die Verträge mit den Kunden persönlich ab.

Unterscheidung

Die Tätigkeit eines Handelsreisenden ist der eines Agenten sehr ähnlich. Nun unterliegen aber nur Handelsreisende den Bestimmungen über den Arbeitsvertrag. Diese sind insbesondere vor Kündigungen zur Unzeit geschützt.

Die Unterscheidung zwischen Agenturvertrag und Handelsreisendenvertrag erfolgt auf der Grundlage objektiver und materieller Kriterien. Es reicht nicht aus, im Vertrag zu erwähnen, dass es sich um einen Agenturvertrag handelt, um den Schutznormen für Arbeitsverträge zu entgehen.

Der Vertreter wird nur dann als selbstständig angesehen, wenn er sowohl in Bezug auf die Arbeitsorganisation als auch in wirtschaftlicher Hinsicht eine gewisse Unabhängigkeit genießt. Wenn er weitgehend den Anweisungen des Unternehmens unterliegt, wird der Agent als Handelsreisender betrachtet.

In Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge ist die Frage heikel. Ein Handelsreisender wird in jedem Fall sozialversicherungspflichtig sein. Der Agent hingegen ist nur insofern davon ausgenommen, als er sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich von dem Unternehmen, das ihn beschäftigt, unabhängig ist.

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon