Arbeitspensum

Begriff

Das Arbeitspensum bestimmt die Anzahl der üblichen Arbeitsstunden, die ein Mitarbeiter pro Woche leistet. Dieser Beschäftigungsgrad muss zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter vereinbart werden. Sie hängt von den Bedürfnissen des Unternehmens und den Wünschen des Mitarbeiters ab.

Nebenjob

Ein Mitarbeiter, der nur ein geringes Arbeitspensum hat, versucht manchmal, mehrere Nebenjobs anzunehmen, um über die Runden zu kommen. Eine solche Situation kann problematisch sein, da der Mitarbeiter nicht unbedingt die gesetzlichen Ruhezeiten oder die Höchstdauer der Arbeitswoche einhalten wird.

Wenn ein Grenzgänger an seinem Wohnort einer Erwerbstätigkeit mit einem bestimmten Beschäftigungsgrad nachgeht, kann der Arbeitgeber zudem verpflichtet sein, die Sozialversicherungsbeiträge in dem Staat zu entrichten, in dem der Mitarbeiter wohnt.

Elternschaft

Die Ankunft eines neuen Mitglieds in der Familie des Mitarbeiters kann das Leben des Mitarbeiters und das Gleichgewicht zwischen Familien- und Berufsleben durcheinander bringen. Viele junge Eltern bitten darum, ihr Arbeitspensum zu senken. Wie sollte der Arbeitgeber reagieren, wenn die Stelle des Mitarbeiters ein 100-prozentiges Arbeitspensum erfordert oder wenn er dem Wunsch des Mitarbeiters einfach nicht nachkommen möchte?

Ferien

Das Obligationenrecht sieht vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr hat. Wie berechnet man die Anzahl Ferientage eines Mitarbeiters mit Teilzeitarbeit oder unregelmässiger Tätigkeit?

Feiertage

Wenn ein Mitarbeiter Teilzeit arbeitet, fallen Feiertage manchmal auf seinen freien Tag. Hat er das Recht, einen zusätzlichen Tag nachzuholen?

Gleichstellung von Frau und Mann

Das Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) sieht vor, dass es verboten ist, eine Arbeitnehmerin aufgrund ihres Geschlechts direkt oder indirekt zu diskriminieren, insbesondere in Bezug auf den Lohn. Bei Teilzeitarbeit sind Frauen überrepräsentiert und in der Mehrheit. 

Wenn ein Arbeitgeber seinen Teilzeitbeschäftigten ungeachtet ihres Geschlechts einen Lohn zahlt, der proportional niedriger ist als der Lohn der Vollzeitbeschäftigten, kann dies eine Lohndiskriminierung aufgrund des GlG darstellen?

Änderungskündigung

Die Änderung des Beschäftigungsgrades muss zwischen den Parteien vereinbart werden. Wenn der Arbeitgeber einem Antrag auf Reduktion oder Erhöhung des Arbeitspensums des Arbeitnehmers zustimmt, ist dies in der Regel kein Problem. Schwieriger ist die Situation, wenn diese Änderung vom Arbeitgeber vorgeschlagen wird. Dieser muss dann den Weg über ein Kündigungs-Änderungsverfahren gehen.

Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber greifen in Krisenzeiten immer häufiger auf Arbeit auf Abruf zurück. Die Arbeit auf Abruf wird z. B. im Verkauf oder in der Gastronomie eingesetzt und ermöglicht es dem Arbeitgeber, Arbeitskräfte zu beschäftigen, ohne ihnen eine bestimmte Arbeitsleistung versprechen zu müssen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber plötzlich beschließen kann, einen Arbeitnehmer nicht mehr einzusetzen, wenn er keine Aufgaben mehr für ihn hat. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon