Erhöhung der Arbeitszeit

Arbeitsvertrag

Die wöchentliche Arbeitszeit ist ein Element, das normalerweise beim Abschluss eines Arbeitsvertrags verhandelt wird. Zwischen den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Unternehmens und dem Privatleben des Arbeitnehmers müssen sich die Parteien einigen.

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei über die Arbeitszeit entscheiden. Allerdings unterliegt diese Dauer gesetzlichen Grenzen. Der Arbeitgeber muss besonders vorsichtig sein, wenn der Arbeitnehmer mehrere Jobs ausübt, da diese Grenzen schnell überschritten werden können.

Änderung

Die Bedürfnisse des Unternehmens können sich mit der Zeit ändern. Die Arbeitszeit, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt haben, wird aufgrund der wirtschaftlichen Umstände oder der organisatorischen Bedürfnisse des Unternehmens unangemessen. Um die Arbeitszeit zu ändern, ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich, da es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsvertrags handelt.

Änderungskündigung

Wenn die Erhöhung der Arbeitszeit nicht das Ergebnis eines gemeinsamen Wunsches der Parteien ist, muss der Arbeitgeber das Verfahren der Änderungskündigung anwenden, um die Zustimmung des Arbeitnehmers zu erhalten. Wenn er sich nicht genau an diese Regeln hält, kann eine mögliche Kündigung aufgrund der Weigerung des Mitarbeiters, sein Arbeitspensum zu erhöhen, als missbräuchlich eingestuft werden.

Im Rahmen der Krise des starken Frankens haben einige Unternehmen die Entscheidung getroffen, die wöchentliche Arbeitszeit der Angestellten zu erhöhen, ohne ihren Lohn proportional zu erhöhen. Ein solches Vorgehen ist nicht ohne Risiko und kann sehr wahrscheinlich missbräuchlich sein.

Massenentlassung

In einer Wirtschaftskrise, insbesondere aufgrund des starken Frankens, kann sich der Arbeitgeber gezwungen sehen, Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen Interessen seines Unternehmens zu wahren. Er kann versucht sein, die Arbeitszeit seiner Angestellten zu erhöhen, ohne ihnen einen proportionalen Zusatzlohn zu gewähren. Der Arbeitgeber muss ihnen Änderungskündigungen ausstellen.

Wenn diese Änderungskündigungen alle oder einen Teil der Arbeitnehmer des Unternehmens betreffen, riskiert der Arbeitgeber, dass es zu einer Massenentlassung kommt. Wenn der Arbeitgeber neben der Änderungskündigung auch das Verfahren der Massenentlassung nicht einhält, können die finanziellen Folgen besonders schwerwiegend sein.

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon