Drogen am Arbeitsplatz

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Wenn ein Mitarbeiter unter Drogeneinfluss zur Arbeit erscheint, kann er seine Kollegen oder Dritte gefährden.

Verbot

Um solche Situationen zu verhindern, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Er muss deutlich machen, dass der Konsum von Drogen vor oder während der Arbeit strengstens verboten ist. Er kann die Sanktionen nennen, die dem Arbeitnehmer bei einem Verstoß drohen.

Drogentest

Ein Arbeitnehmer erscheint mit roten Augen zur Arbeit und verhält sich seltsam. Der Arbeitgeber vermutet, dass er unter Drogeneinfluss steht. Er möchte ihn einem Drogentest unterziehen.

Ein solcher Test unterliegt strengen Bedingungen hinsichtlich seiner Zulässigkeit. Er ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Drogenkonsum nicht das Leben oder die Gesundheit des Arbeitnehmers, seiner Kollegen oder Dritter ernsthaft gefährdet. Darüber hinaus unterliegen die Testergebnisse der ärztlichen Schweigepflicht.

Verweigerung des Drogentests

Wenn ein Drogentest aus überwiegenden Sicherheitsgründen nicht zulässig ist, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich die Durchführung eines Drogentests verweigern. Im Falle eines nachgewiesenen Alkoholkonsums kann der Arbeitgeber ihn jedoch dennoch bestrafen. 

Folgen

Wenn sich herausstellt, dass ein Arbeitnehmer unter Drogeneinfluss steht, muss der Arbeitgeber schnell reagieren. Er muss die Gesundheit seiner anderen Mitarbeiter schützen. In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann er den Arbeitnehmer entlassen.

Die Drogensucht ist ein inhärenter Bestandteil der Persönlichkeit des Arbeitnehmers. Ob eine Kündigung aus diesem Grund missbräuchlich ist, hängt von den Umständen und der Tätigkeit ab, die der Mitarbeiter ausübt.

Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Drogenkonsum das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer unwiederbringlich zerstört. Sie wird häufig zulässig sein, wenn der Mitarbeiter andere Personen ernsthaft gefährdet hat oder wenn er wegen desselben Sachverhalts eine Verwarnung erhalten hat. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon