Aufnahme am Arbeitsplatz durch den Mitarbeiter

Technologie

Die Technologie hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt: Jeder kann mit Smartphones und anderen Gadgets Fotos and Videos aufnehmen und die Stimme seiner Gesprächspartner aufzeichnen, ohne dass diese davon wissen. Die Folgen für das Unternehmen können schwerwiegend sein.

Interessen des Arbeitnehmers

Die Gründe, warum ein Arbeitnehmer seine Kollegen oder Vorgesetzten ohne deren Wissen aufnimmt, sind vielfältig.

Eine Mitarbeiterin, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, hat manchmal die begründete Angst, dass ihr Vorgesetzter sie sexuell belästigen oder ihre körperliche Unversehrtheit gefährden könnte. Sie ist dann versucht, das Gespräch ohne das Wissen ihres Gesprächspartners aufzuzeichnen. Ist ein solches Verhalten zulässig ist es zulässig ?

Folgen

Unter bestimmten Bedingungen kann das Aufnehmen am Arbeitsplatz durch den Mitarbeiter ohne Erlaubnis eine Straftat darstellen. Im Übrigen kann der Mitarbeiter seine Vertraulichkeits- und Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber schwerwiegend verletzen. Unter bestimmten strengen Voraussetzungen kann es sich um unlauteren Wettbewerb handeln, der mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Ein solches Verhalten des Arbeitnehmers kann je nach den Umständen eine Verwarnung, eine Entlassung oder sogar eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Das Verhalten einer Führungskraft wird bei einer fristlosen Entlassung strenger beurteilt.

Schaden

Wenn ein Arbeitnehmer Kollegen aufnimmt oder Fotos von vertraulichen Daten macht, riskiert er, dem Unternehmen einen Schaden zuzufügen. Dieses Risiko ist umso größer, wenn der Arbeitnehmer diese Aufnahmen im Internet veröffentlicht oder sich an die Medien wendet. Wenn dem Unternehmen ein Schaden entsteht, wird der Mitarbeiter dafür verantwortlich gemacht und muss ihn ersetzen.

Unternehmensregeln

Für Mitarbeiter ist es manchmal nicht leicht zu erkennen, welche Verhaltensweisen verboten und welche erlaubt sind. Ihnen ist vielleicht nicht klar, dass eine Aufnahme am Arbeitsplatz eine Straftat darstellen oder den Interessen des Unternehmens ernsthaft schaden kann. Meurt kann z. B. der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer, der von seinem neuen Projekt begeistert ist, seiner Familie Fotos eines vertraulichen Prototyps zeigt.

Der Arbeitgeber hat daher ein Interesse daran, die Pflichten der Arbeitnehmer schriftlich in einer Betriebsordnung zu klären. 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon